Continentale SB153, SIV/1, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB153, SIV/1, Z5 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SIV/1, Z5 der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 153 Euro mit umfassenden Leistungen nach Höchstsätzen der GOÄ. Die ambulante Versorgung reicht bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und 2,5-fachen für technische Leistungen; stationär zahlt die Continentale sogar über die Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung übernimmt Zahnbehandlungen zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Jahresobergrenzen.
Als geschlossenes Angebot der älteren Welt profitiert dieser Tarif innerhalb der Continentale von einer stabilen Risikogemeinschaft, die allerdings langfristig an Größe abnimmt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif innerhalb der Continentale kann für Versicherte interessant sein, wenn ihre Versorgungsanforderungen sinken oder Beitragserhöhungen anfallen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, was die Kostenersparnis attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt genau auf, welche Wechseloptionen unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Ihre Situation im Continentale PKV-Tarif empfiehlt.
Basismerkmale
SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




