Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 153 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB153, SIV/1, Z5 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SIV/1, Z5 der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 153 Euro mit umfassenden Leistungen nach Höchstsätzen der GOÄ. Die ambulante Versorgung reicht bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und 2,5-fachen für technische Leistungen; stationär zahlt die Continentale sogar über die Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung übernimmt Zahnbehandlungen zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Jahresobergrenzen.

Als geschlossenes Angebot der älteren Welt profitiert dieser Tarif innerhalb der Continentale von einer stabilen Risikogemeinschaft, die allerdings langfristig an Größe abnimmt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif innerhalb der Continentale kann für Versicherte interessant sein, wenn ihre Versorgungsanforderungen sinken oder Beitragserhöhungen anfallen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, was die Kostenersparnis attraktiv macht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt genau auf, welche Wechseloptionen unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Ihre Situation im Continentale PKV-Tarif empfiehlt.

Basismerkmale

Selbstbehalt153 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB153, SIV/1, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den Continentale SB153 langfristig teuer?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen Kunden auf; dadurch schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich. Der Continentale SB153 gehört zu dieser älteren Welt und ist schon lange nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Diese Dynamik führt zu einer alternden Versichertenstruktur, was die Leistungsausgaben nach oben treibt. Bestandsversicherte können aber weiterhin über §204 VVG in andere Tarife des gleichen Versicherers wechseln und so dem Beitragsdruck ausweichen.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Detailwissen zu solchen Bestandstarifen und kann gezielt aufzeigen, ob ein Wechsel die Prämienbelastung senkt und gleichzeitig die individuelle Versorgung sichert.

Tarifwechsel bei der Continentale: Wie funktioniert die Optimierung?

Der §204 VVG regelt den internen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft. Beim Wechsel aus dem Continentale SB153 in einen günstigeren Tarif der Continentale können Altersrückstellungen in der Regel teilweise oder ganz übernommen werden, was Ihre finanzielle Belastung deutlich senkt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Alternativen bei der Continentale und zeigt auf, wie Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Sparpotenziale heben. Dabei berücksichtigen wir Ihre bisherigen Leistungen und prüfen, welche Tarife vergleichbare Deckung zu besseren Konditionen bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vermittelt Sie direkt an die Continentale weiter: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Continentale SB153: Wechsel oder Bleiben?

Der Continentale SB153 gehört zu den älteren, heute geschlossenen Tarifen mit kleiner werdender Versichertengemeinschaft. Wenn sich die Altersstruktur verschiebt und reguläre medizinische Kostensteigerungen hinzukommen, resultieren überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Viele Bestandsversicherte dieses Tarifs haben in den letzten Jahren deutliche Prämiensprünge erlebt.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft eine echte Lösung: Häufig sind günstigere Tarife bei der Continentale mit gleichwertigen Leistungen verfügbar, und Ihre Altersrückstellungen folgen Ihnen mit. Überprüfen Sie das Beitragsumfeld Ihres Tarifs im Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung zu visualisieren und einen Handlungszeitpunkt zu finden. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erfassen Sie alle Optionen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB153, SIV/1, Z5 AW

Der Tarif bietet ambulante Versorgung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und 2,5-fachen für technische Leistungen, stationär sogar über Höchstsätze hinaus. 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 52 Euro pro Jahr, 100% Hilfsmittel nach offenem Katalog. Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz, Kronen, Brücken und Implantate zu 80%, Kieferorthopädie ebenfalls 80% ohne Summenbegrenzung.
Der Continentale SB153 ist ein geschlossener Bestandstarif der älteren Welt. Das bedeutet: Neue Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, wodurch Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen. Für bestehende Continentale-Kunden bleibt der Weg offen, über §204 VVG in modernere, günstigere Tarife zu wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 153 Euro und tritt bei jedem Versicherungsfall ein (ambulant, stationär und zahnärztlich). Die Höhe von 153 Euro ist moderat positioniert: Sie zahlen einen kleinen Eigenanteil, ohne die Nettokosten stark zu senken. Vorsorgeleistungen unterliegen ebenfalls der Selbstbeteiligung, lösen aber keine Beitragsrückerstattung aus.
Ja, Sie können über §204 VVG intern bei der Continentale wechseln. In vielen Fällen sind Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übertragbar, was Ihre Kostenersparnis erhöht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und welche Altersrückstellungen konkret übernommen werden, hängt vom gewählten Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die verfügbaren Optionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer aktuellen Gesundheit und dem konkreten Zieltarif ab. Der SB153 ist ein geschlossener, mittlerweile betagter Tarif mit ungünstigen Kollektivdynamiken. Wenn regelmäßig Beitragserhöhungen auftreten und jüngere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Prämien verfügbar sind, kann ein Wechsel sehr rentabel sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm vergleicht Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob der Wechsel langfristig Mehrwert schafft.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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