Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 153 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB153, SIV/2, Z2 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SIV/2, Z2 AW der Continentale richtet sich an bestehende Versicherte mit Interesse an einem moderaten Selbstbehalt und soliden Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung. Mit 153 EUR jährlichem Selbstbehalt, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor) und Privatarztbehandlung im Krankenhaus bietet dieser Tarif der älteren Tarifwelt ein stabiles Leistungsprofil ohne Einbettzimmer.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte dieser geschlossenen Risikogemeinschaft eine Chance sein, um in einen Tarif mit besseren Leistungen oder günstigeren Beiträgen zu wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Wechsel innerhalb der Continentale zusätzlich attraktiv machen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Continentale PKV-Tarif-Spezialisten Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, Optimierungsmöglichkeiten konkret zu bewerten.

Basismerkmale

Selbstbehalt153 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB153, SIV/2, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der Continentale: Was bedeutet das?

Der SB153, SIV/2, Z2 AW ist ein geschlossener Bestandstarif und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich durch Sterblichkeit und Wechsel, während die Kosten für medizinische Leistungen steigen. Diese Dynamik führt typischerweise zu beschleunigten Beitragsanpassungen. Für bestehende Versicherte bedeutet dies ein wichtiges Recht: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt offen und eröffnet Auswege aus der Beitragsspirale.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden vielfach nicht mehr öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Tarife und kann konkret beurteilen, welche Tarifwechsel-Alternativen bei der Continentale für Ihre individuelle Situation in Betracht kommen.

Tarifwechsel im SB153: Optionen und Chancen

Der interne Tarifwechsel im gleichen Versicherer ist für diesen geschlossenen Tarif besonders relevant. Nach §204 VVG können Versicherte die Continentale wechseln, ohne einen anderen Versicherer zu suchen. In vielen Fällen bleiben die Altersrückstellungen erhalten, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich - doch ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Lassen Sie sich bei unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse kostenlos beraten und eröffnen Sie sich neue Optionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SB153: Auswege durch Tarifoptimierung

Die geschlossene Risikogemeinschaft des SB153 ist eine Kostenfalle. Mit weniger jungen Versicherten und einer älteren, häufiger medizinische Leistungen in Anspruch nehmenden Gruppe steigen die Prämien regelmäßig über dem Branchendurchschnitt. Jede Erhöhung trifft einen kleineren Versichertenbestand, was die Quote weiter verschärft.

Der Tarifwechsel innerhalb der Continentale bietet Ihnen einen konkreten Ausweg: Häufig lassen sich mit modernen oder gezielteren Tarifen der Continentale ähnliche Leistungen zu niedrigeren Prämien erreichen. Die Beitragserhöhungs-Chart für die Continentale dokumentiert diese Entwicklung transparent. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur gezielten Suche nach Ihrem optimalen Tarif: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB153, SIV/2, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Sie erhalten bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 52 EUR jährlich, offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung in einfacher Ausführung sowie Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenze. Im Krankenhaus zahlt der Tarif Privatarztbehandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus in Zweibettzimmern. Die Zahnversorgung umfasst 100% für Behandlung, 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Die Versichertengruppe schrumpft, medizinische Kostensteigerungen treffen einen kleiner werdenden Versichertenbestand, und Beitragserhöhungen fallen überdurchschnittlich aus. Andererseits bleibt das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG bestehen - ein wesentlicher Vorteil für die Suche nach besseren Alternativen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 153 EUR und wird auf alle Versicherungsfälle angerechnet (ambulant, stationär und Zahnbehandlung). Mit 153 EUR positioniert sich der Tarif im moderaten unteren Segment - höher als Nulltarife, aber deutlich günstiger als Tarife mit 500, 1.000 oder mehr EUR Selbstbehalt. Die Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ja, der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale ist möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - doch ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkret angestrebten Tarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für Versicherte in geschlossenen Alttarifen wie diesem lohnt sich ein Tarifwechsel oft, besonders wenn Beitragserhöhungen regelmäßig ausfallen oder wenn Sie Leistungen wie Einbettzimmer, höhere Zahnquoten oder umfassendere Psychotherapie bevorzugen. Ob es konkrete Alternativen bei der Continentale gibt, die für Ihre Altersgruppe, Ihren Gesundheitszustand und Ihr Budget passen, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer individuellen Analyse. Die Chancen stehen oft gut.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert