Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 153 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB153, SIV/2, Z4 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB153, SIV/2, Z4 AW kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 153 EUR mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen sowie einer großzügigen Zahnersatz-Rückerstattung von 80 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus und Zweibettzimmer, was eine hohe Leistungsqualität in der stationären Phase sichert. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Inlays sowie Kieferorthopädie zu 80 Prozent.

Als Alte-Welt-Tarif in geschlossener Stellung befindet sich dieses Produkt nicht mehr in aktiver Neukunden-Akquisition, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung führen in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder neueren Tarif der Continentale kann in vielen Fällen Entlastung bringen und dabei können häufig Altersrückstellungen vollständig übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optionen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Ihre persönliche Situation verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt153 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB153, SIV/2, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Der Continentale SB153, SIV/2, Z4 AW ist nicht mehr für Neukunden erhältlich und nimmt keinen neuen Versicherten auf. Das führt dazu, dass das Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft, was wiederum höhere Beitragsumlagelasten für die verbleibenden Versicherten bedeutet. Bestandskunden des gleichen Versicherers haben jedoch eine besondere Möglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es, auch in geschlossene Tarife zu wechseln, sofern diese Wechsel innerhalb der Continentale durchgeführt werden.

Ältere und geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv vermarktet oder prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen Überblick über solche Bestands- und Geschlossenen-Tarife und kann gezielt analysieren, welche Tarifkombinationen zur individuellen Gesundheitssituation und zum Risikoprofil eines Versicherten passen.

Tarifwechsel bei der Continentale: Interne Optionen prüfen

Ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif ist beim gleichen Versicherer jederzeit nach §204 VVG möglich. Dabei werden in den meisten Fällen die bereits angesparten Altersrückstellungen übernommen, was die finanzielle Entlastung maximiert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie gezielt, ob ein Wechsel innerhalb der Continentale möglich ist und welche Tarifkombinationen Ihr Leistungsniveau halten oder sogar verbessern könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselopportunitäten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Handlungsperspektiven

Geschlossene Tarife wie der SB153, SIV/2, Z4 AW erleben typischerweise stärkere Beitragsanstiege als offene Tarife. Der Grund liegt in dem schrumpfenden Versichertenkollektiv, den älter werdenden Risikoträgern und damit steigenden medizinischen Kosten bei gleichzeitig sinkenden Prämiengruppen. Diese strukturelle Belastung setzt sich über Jahre fort, weshalb Beitragserhöhungen bei Alte-Welt-Bestandstarifen deutlich merklich ausfallen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zur Continentale ist oft der Weg, um langfristig günstigere Prämien zu sichern; häufig ohne Leistungsverluste oder sogar mit verbesserten Konditionen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale Landingpage zeigt die historische Kostenentwicklung im Vergleich. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen und finden Sie heraus, welche Alternativen in Ihrem Fall verfügbar sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB153, SIV/2, Z4 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, Sehhilfen mit 52 EUR jährlich, Zahnbehandlung mit 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 80 Prozent ohne Summenbegrenzung. Stationär sind Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und Psychotherapie enthalten. Der offene Hilfsmittelkatalog erstattet 100 Prozent für einfache technische Versorgungen.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, er nimmt keine Neukunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv wird damit älter und kleiner, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestandskunden der Continentale können trotzdem intern nach §204 VVG wechseln und haben so Optimierungspotenziale, um eine günstigere Tarifkombination mit vergleichbaren Leistungen zu finden.
Der Selbstbehalt beträgt 153 EUR pro Versicherungsjahr und wird pro versicherter Person erhoben. Dieser Betrag liegt im moderaten Bereich und wird sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung fällig (gemäß Tarifbestimmungen). Der Selbstbehalt liegt damit über Null, senkt aber die monatliche Prämie im Vergleich zu Tarifen ohne oder mit höherem Selbstbehalt.
Ja, ein Tarifwechsel ist über §204 VVG innerhalb der Continentale möglich. Die Versicherer verfügen über mehrere offene und neuere Tarife, in die ein Wechsel häufig unter vollständiger oder teilweiser Übernahme der Altersrückstellungen erfolgen kann. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies im Einzelfall.
Ein Wechsel ist besonders lohnenswert, wenn Sie unter Beitragserhöhungen leiden oder jüngere und offene Tarife der Continentale mit besserer Kostenentwicklung nutzen möchten. Alter, Gesundheitszustand und verfügbare Alternativtarife entscheiden darüber, ob ein Wechsel wirtschaftlich und leistungsbezogen rentabel ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, welche konkreten Einsparungen und Leistungsverbesserungen durch einen Tarifwechsel erreichbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert