Continentale SB153, SIV/2, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB153, SIV/2, Z4 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB153, SIV/2, Z4 AW kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 153 EUR mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen sowie einer großzügigen Zahnersatz-Rückerstattung von 80 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Die stationäre Versorgung umfasst Privatarztbehandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus und Zweibettzimmer, was eine hohe Leistungsqualität in der stationären Phase sichert. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Inlays sowie Kieferorthopädie zu 80 Prozent.
Als Alte-Welt-Tarif in geschlossener Stellung befindet sich dieses Produkt nicht mehr in aktiver Neukunden-Akquisition, was sich tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung führen in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder neueren Tarif der Continentale kann in vielen Fällen Entlastung bringen und dabei können häufig Altersrückstellungen vollständig übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optionen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Ihre persönliche Situation verfügbar sind.
Basismerkmale
SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




