Continentale SB153, SIV/2, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB153, SIV/2, Z5 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SIV/2, Z5 AW der Continentale Versicherung verbindet eine moderate Selbstbeteiligung von 153 Euro pro Kalenderjahr mit soliden Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Im ambulanten Sektor erstattet dieser Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach bei ärztlichen Leistungen), während die stationäre Behandlung durch die Komponente SIV/2 auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet wird. Die Zahnversicherung Z5 sichert Zahnbehandlungen zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ab, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif aus der alten Welt profitiert dieser Tarif einerseits von etablierten Leistungsmerkmalen, sieht sich aber einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und damit verbundenen Beitragssteigerungen ausgesetzt. Dennoch bietet sich für Bestandskunden des gleichen Versicherers ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, der in vielen Fällen zu moderaten Prämien und gleichwertigen oder besseren Leistungen führt. Dies setzt voraus, dass verfügbare Alternativtarife die individuelle Situation verbessern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt auf, ob ein Wechsel im Continentale PKV-Tarif für Sie sinnvoll sein kann.
Basismerkmale
SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




