Continentale SB153, SVI, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB153, SVI, Z2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SVI, Z2 AW der Continentale gehört zur alten Welt und bietet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Regelleistungen sowie 100% Zahnbehandlung und 50% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 153 Euro pro Jahr positioniert sich dieser Tarif im unteren Segment der Selbstbeteiligung und ermöglicht breite medizinische Versorgung. Die Kombination aus Höchstsätzen bei moderatem Selbstbehalt macht ihn für Versicherte mit umfassenden Leistungsansprüchen interessant.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Continentale neue Perspektiven bieten. Geschlossene Tarife wie dieser schrumpfen durch fehlende Neuzugänge, wodurch die Risikogemeinschaft altert und Beitragserhöhungen häufig überdurchschnittlich ausfallen. Ein Wechsel zu einem offenen oder optimierten Tarif derselben Versicherung bietet in vielen Fällen Spielraum für günstigere Prämien, wobei Altersrückstellungen oft erhalten bleiben und eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optionen für Ihren Continentale PKV-Tarif und beurteilt, ob und wie ein Tarifwechsel sinnvoll ist.
Basismerkmale
SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




