Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 153 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB153, SVI, Z4 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SVI, Z4 AW der Continentale kombiniert eine solide Grundversorgung mit moderaten Selbstbeteiligungen und erweiterten Zahnleistungen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 153 Euro und Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) bietet der Tarif in der Alte-Welt-Generation eine praktische Balance zwischen Schutz und Kostenverantwortung. Der Zahnersatz wird zu 80% erstattet ohne jährliche Summenbegrenzung, und die Versorgung umfasst einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.

Weil der Tarif seit seiner Markteinführung geschlossen ist, wächst das Versichertenkollektiv nicht mehr. Dies hat zur Folge, dass Beitragserhöhungen über die Zeit für verbleibende Mitglieder deutlicher ausfallen als bei offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren oder kostenoptimierteren Continentale-Tarif ist aber jederzeit möglich und kann in vielen Fällen die Prämienbelastung senken, ohne dabei den versicherten Schutz grundlegend zu gefährden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Continentale PKV-Tarife zu Ihrer Situation passen und wie ein Wechsel aussehen könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt153 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB153, SVI, Z4 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der SB153, SVI, Z4 AW ein geschlossener Tarif?

Der Tarif ist seit seiner Auflegung nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht durch junge und gesunde Neuversicherte verjüngt wird, sondern mit den Jahren älter wird. Dies führt zu einer steigenden Schadensquote und damit verbunden zu höheren Durchschnittsprämien. Allerdings profitieren bestehende Continentale-Versicherte weiterhin von internen Tarifwechselmöglichkeiten nach §204 VVG, um Beitragsbelastungen zu regulieren.

Geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv vom Versicherer kommuniziert und sind in öffentlichen Tarifvergleichen schwer zu finden. Genau hier verfügt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm über einen umfassenden Überblick aller verfügbaren Continentale-Tarife, einschließlich geschlossener Bestandstarife, und kann Sie gezielt beraten, wenn ein Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel im Continentale-Portfolio: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale ist über §204 VVG jederzeit möglich. Die gute Nachricht: In vielen Fällen können die bereits gesammelten Altersrückstellungen auf einen neuen Tarif übertragen werden, was die Belastung eines Wechsels deutlich reduziert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft genau dies für Ihren Fall: Welche Continentale-Tarife passen zu Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Budget? Wie hoch wären die neuen Prämien? Jetzt anmelden und erfahren Sie konkret, ob ein Wechsel für Sie rentabel ist.

Beitragserhöhung im SB153, SVI, Z4 AW: Ausweg durch Tarifwechsel

Als älterer, geschlossener Tarif ist der SB153, SVI, Z4 AW anfällig für überproportionale Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in dem schrumpfenden und überalternden Versichertenkollektiv sowie in den steigenden medizinischen Durchschnittskosten pro Kopf. Anders als bei offenen Tarifen, wo aktive Neuzugänge junge Risiken ins Kollektiv bringen, kann sich die Altersstruktur hier nicht erneuern.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihre Strategie zur Beitragsoptimierung. Häufig finden sich kostengünstigere Continentale-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen, bei denen Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen werden können. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite an, um die Preisentwicklung nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen via Jetzt anmelden konkrete Alternativen und ob ein Wechsel für Ihre finanzielle Situation sinnvoll ist.

Häufige Fragen zum Continentale SB153, SVI, Z4 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen. Stationär sind Regelleistungen und Belegarzt-Leistungen bis 2,3-fach GOÄ enthalten. Die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80% ohne jährliche Obergrenze. Dazu kommen bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen-Zuschuss von 52 Euro pro Jahr, ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung und Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, es werden keine neuen externen Versicherungsnehmer mehr akzeptiert. Dies führt langfristig zu einem älteren Versichertenkollektiv und erhöhtem Beitragsrisiko. Für bestehende Continentale-Versicherte eröffnet sich dadurch aber die Gelegenheit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um einer Beitragsbelastung gegenzusteuern.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 153 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag ist relativ moderat und positioniert den Tarif im unteren bis mittleren SB-Segment. Er gilt pro Versicherungsjahr und muss vom Versicherten als erste Kostenbeteiligung selbst getragen werden, bevor die Versicherung erstattet.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen Continentale-Tarif ist jederzeit über §204 VVG möglich. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Antwort kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger nach Analyse geben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft genau, welche Optionen für Sie rentabel sind und wie Sie Ihre Beitragslast senken können.
Die Rentabilität eines Wechsels hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der aktuellen Beitragsentwicklung ab. Da der Tarif geschlossen und überaltert ist, drohen überproportionale Prämienerhöhungen. Jüngere Continentale-Tarife oder solche mit besserer Altersstruktur bieten oft ein stabileres Preisgefüge. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet dies im Einzelfall und zeigt Ihnen, ob und welche Wechsel-Szenarien finanziell attraktiv sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert