Continentale SB153, SVI, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB153, SVI, Z5 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SVI, Z5 AW der Continentale kombiniert ambulante Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit zahnärztlichen Höchstsätzen (bis 3,5-fach GOZ) und einer umfassenden Zahnersatzversicherung mit 80% Erstattung ohne Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 153 Euro pro Versicherungsjahr entlastet die monatliche Prämie. Stationär sind Regelleistungen und Belegarztbehandlung bis zu Regelhöchstsätzen (2,3-fach GOÄ) abgedeckt; Psychotherapie in Klinik und Praxis ist mitversichert.
Als geschlossener Tarif aus der alten Welt ist das SB153-Kollektiv in den letzten Jahren geschrumpft, was Beitragserhöhungen beschleunigt hat. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft Auswege: Versicherte des gleichen Versicherers können in günstigere Continentale-Tarife wechseln und häufig ihre Altersrückstellungen mitnehmen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Eine individuelle Überprüfung ist jedoch notwendig, da die Bedingungen je nach Zielverzeichnis unterschiedlich sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen für Ihre Situation im Rahmen der Continentale PKV-Tarife sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die Chancen und Risiken.
Basismerkmale
SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




