Continentale SB1550, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB1550, SIV/1, Z2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SIV/1, Z2 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die eine Alte-Welt-Versicherung mit soliden Leistungen und hohem Selbstbehalt bevorzugen. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Leistungen bis zu den dreifachen GOÄ-Höchstsätzen, Chefarztbehandlung mit über-Höchstsatz-Erstattung im stationären Bereich, Einbettzimmer, umfassende Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 50% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte eine Möglichkeit sein, von der schrumpfenden Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifs zu profitieren und häufig zu besseren Konditionen zu wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser leiden typischerweise unter einer alternden Versichertenbasis und steigenden Beitragsentwicklungen; ein Wechsel zu einem moderneren Continentale-Tarif in der Neuen Welt kann in vielen Fällen Einsparungen und verbesserte Leistungen bringen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Continentale PKV-Tarife zu Ihrer persönlichen Situation passen und welches Einsparpotenzial im Tarifwechsel steckt.
Basismerkmale
SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




