Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB1550, SIV/1, Z2 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SIV/1, Z2 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die eine Alte-Welt-Versicherung mit soliden Leistungen und hohem Selbstbehalt bevorzugen. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Leistungen bis zu den dreifachen GOÄ-Höchstsätzen, Chefarztbehandlung mit über-Höchstsatz-Erstattung im stationären Bereich, Einbettzimmer, umfassende Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 50% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung sowie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte eine Möglichkeit sein, von der schrumpfenden Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifs zu profitieren und häufig zu besseren Konditionen zu wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser leiden typischerweise unter einer alternden Versichertenbasis und steigenden Beitragsentwicklungen; ein Wechsel zu einem moderneren Continentale-Tarif in der Neuen Welt kann in vielen Fällen Einsparungen und verbesserte Leistungen bringen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Continentale PKV-Tarife zu Ihrer persönlichen Situation passen und welches Einsparpotenzial im Tarifwechsel steckt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1550, SIV/1, Z2 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ändert sich durch den geschlossenen Status des SB1550, SIV/1, Z2 AW?

Der Tarif ist seit Jahren nicht mehr für neue externe Kunden zugänglich; nur bestehende Versicherte der Continentale können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Eine Beitrittsöffnung für Neukunden ist nicht vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und altert, was typischerweise zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Ein rechtzeitiger Wechsel zu einem offenen oder neueren geschlossenen Tarif der Continentale kann für langjährige Versicherte sinnvoll sein.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern meist nicht mehr aktiv vermarktet und erscheinen selten in den Neukundenlisten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Alttarife genau und kann Ihnen gezielt aufzeigen, welche Wechselalternativen innerhalb der Continentale bestehen und wie Sie dabei von Altersrückstellungen profitieren.

Tarifwechsel im SB1550, SIV/1, Z2 AW: Wie funktioniert die Optimierung?

Alle Continentale-Versicherten haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. In vielen Fällen können Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle verfügbaren Continentale-Tarife und entwickelt eine persönliche Wechselstrategie, die Ihre Leistungsanforderungen mit den optimalen Beiträgen verbindet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret die besten Tarifoptionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif SB1550, SIV/1, Z2 AW: Wie reagieren Sie?

Geschlossene Tarife wie der SB1550, SIV/1, Z2 AW sind besonders anfällig für aggressive Beitragserhöhungen, weil die Versichertenbasis schrumpft, der Altersdurchschnitt kontinuierlich steigt und die Risikogemeinschaft nicht durch Neuzugänge stabilisiert wird. Medizinische Kostensteigerungen lasten hier vollständig auf dem verbleibenden Kollektiv. Viele Continentale-Versicherte erleben daher Steigerungen im zweistelligen Prozentbereich.

Der §204 VVG bietet hier einen bewährten Ausweg: ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif erhöht häufig die Chancen auf moderatere Beiträge und stabilere Langfristentwicklung. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite an und vergleichen Sie die Dynamik. Danach unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse dabei, konkrete Tarifwechsel-Empfehlungen zu prüfen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB1550, SIV/1, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den dreifachen GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im stationären Bereich (SIV/1) erhalten Sie Chefarztbehandlung sogar über die Höchstsätze hinaus, plus Einbettzimmer und stationäre Psychotherapie. Zahnversorgung: 100% für Zahnbehandlung (inkl. Wurzelbehandlung und Parodontose), 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie, beide ohne Summenbegrenzung. Zusätzlich bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen (52 EUR pro Jahr für Gestell und Gläser), offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, Naturheilverfahren und Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenzen.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden und richtet sich ausschließlich an bestehende Continentale-Versicherte, die intern über §204 VVG wechseln können. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht mehr wächst, sondern schrumpft und altert. Die Folge sind überproportionale Beitragserhöhungen, da alle Kostensteigerungen auf einem immer kleiner werdenden Versichertenkollektiv lasten. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif ist daher für viele Versicherte attraktiv geworden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser hohe Selbstbehalt reduziert die monatlichen Prämien erheblich, erfordert aber finanzielle Eigenverantwortung: Versicherte zahlen alle Rechnungen bis zur jährlichen SB-Grenze aus der eigenen Tasche. Nach Ausschöpfung des Selbstbehalts erstattet die Versicherung die Leistungen dann vollständig (im ambulanten Bereich bis zu den Höchstsätzen, im stationären über die Höchstsätze). Dieser hohe SB positioniert den Tarif im Segment der Beitragssparer für Versicherte mit geringem Versorgungsbedarf.
Ja, als Continentale-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu anderen Tarifen der Continentale wechseln. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen mitnehmen und Beiträge senken; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie von den steigenden Beiträgen dieses geschlossenen Tarifs betroffen sind und jüngere oder offene Alternativen bei der Continentale verfügbar sind. Junge Versicherte ohne Vorerkrankungen haben oft Chancen auf niedrigere SB-Tarife mit besseren Leistungen. Ältere oder multipel Versicherte sollten prüfen, ob ein moderaterer SB mit stabiler Beitragsentwicklung passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation, Ihr Alter, Ihre Krankengeschichte und die verfügbaren Continentale-Alternativen und gibt Ihnen eine konkrete Wechselempfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert