Continentale SB1550, SIV/1, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB1550, SIV/1, Z4 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SIV/1, Z4 AW der Continentale ist ein Tarif der Alten Welt, der Bestandsversicherten mit hohem Leistungsanspruch umfassende Deckung bietet. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro im ambulanten Bereich, Privatarztbehandlung im Krankenhaus (SIV/1) mit Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer und 80 Prozent Zahnersatz ohne Summenbegrenzung positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die maximale medizinische Freiheiten mit höherer Kosteneigenverantwortung vereinbaren.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann für Versicherte, die mit der aktuellen Beitragsentwicklung unzufrieden sind, eine sinnvolle Alternative darstellen. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich typischerweise schrumpfenden Risikogemeinschaften und damit verschärfter Beitragsdynamik ausgesetzt, was regelmäßige Erhöhungen zur Folge hat. In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem modernen Tarif bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ein niedrigeres Beitragsniveau erreichen; die Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, wobei eine Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihren Continentale PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist.
Basismerkmale
SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




