Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1550, SIV/1, Z5 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SIV/1, Z5 AW der Continentale vereint Merkmale eines Tarifs der alten Welt mit modernen Leistungsstandards. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Höchstsätze in der Ambulanz (bis 3,5-fach GOÄ ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung über Höchstsatz im Krankenhaus, 80 Prozent Zahnersatzerstattung ohne Summenbegrenzung sowie umfangreiche Zusatzleistungen wie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (52 Euro jährlich) und offenen Hilfsmittelkatalog.

Weil dieser Tarif für neue Kunden nicht mehr zugänglich ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich. Das führt tendenziell zu kräftigeren Beitragserhöhungen als in aktiv beworbenen Tarifen - ein typisches Muster bei älteren, geschlossenen Bestandstarifen. Für Versicherte des gleichen Anbieters eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können solche Wechsel Beitragsentlastung bringen, häufig bei Erhalt gleichwertiger oder verbesserter Leistungen und unter Mitnahme der Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1550, SIV/1, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der Continentale SB1550, SIV/1, Z5 AW ein geschlossener Tarif?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf - er steht nur Bestandsversicherten des gleichen Versicherers offen, die einen internen Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG erwägen. Die Continentale vergibt diesen Tarif in den letzten Jahren nicht mehr als Neukundenprodukt, sodass nur noch die ursprüngliche Versichertengruppe verblieben ist und das Kollektiv schrumpft. Bei schrumpfender Risikogemeinschaft verteilen sich Schadensaufwendungen und Verwaltungskosten auf weniger Schultern - ein Kostendruck, der sich in überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen niederschlägt.

Für bestehende Versicherte der Continentale bedeutet das Geschlossensein kein Hindernis: Die Altersrückstellungen und erworbenen Leistungsansprüche schützen den Status quo, doch ein Wechsel in einen moderneren, offenen Tarif könnte Abhilfe bringen. Ältere geschlossene Tarife werden von Versicherern oft aus dem Marketing genommen und finden sich in Listen nur schwer; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick und kann auch solche Tarife gezielt mit Ihrer Situation abstimmen, um Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Tarifwechsel im Continentale Portfolio - Ihre Möglichkeiten

Ein Wechsel aus dem SB1550, SIV/1, Z5 AW in einen anderen Continentale-Tarif erfolgt nach §204 VVG als interner Tarifwechsel. Das Wichtigste: Sie bleiben bei Ihrem Versicherer. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie wird stark limitiert. Allerdings hängt das Ausmaß der Übernahmen und möglicher Gesundheitsfragen vom konkreten Tarifpaar ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarif, vergleicht ihn mit verfügbaren Alternativen im Continentale-Portfolio und beleuchtet die Chancen, Ihre Beitragssituation zu verbessern. Nutzen Sie Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Handlungsempfehlung.

Beitragserhöhung im Tarif SB1550, SIV/1, Z5 AW - was Sie tun können

Die steigenden Beiträge in älteren, geschlossenen Tarifen der Continentale folgen einer strukturellen Realität: Die Versichertengruppe schrumpft, das Durchschnittsalter steigt, und die Schadenskasse wird durch immer weniger Prämienzahler getragen. Dazu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen. Dieser Doppeleffekt - sinkende Versichertenbasis plus medizinische Inflation - belastet Ihre Prämie überdurchschnittlich. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die langfristige Entwicklung dieser Kostendynamik transparent.

Der praktische Ausweg führt über einen Tarifwechsel: In vielen Fällen bietet die Continentale modernere, offenere Tarife mit stabilerem Versichertenbestand und dadurch moderateren Beitragstrends. Ein Wechsel könnte ohne erneute Gesundheitsprüfung stattfinden und Ihre Altersrückstellungen teilweise oder komplett mitgenommen werden - wobei dies im Einzelfall zu klären ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie konkrete Zieloptionen. Jetzt anmelden und erfahren Sie von unserem PKV-Sachverständigen, welche Wechsel Ihnen offenstehen.

Häufige Fragen zum Continentale SB1550, SIV/1, Z5 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, technische Leistungen bis 2,5-fach GOÄ und Laborleistungen bis 1,3-fach GOÄ. Stationär gilt Privatarztbehandlung über Höchstsatz. Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen pro Jahr. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent erstattet ohne Summenbegrenzung. Sehhilfen werden mit 52 Euro pro Jahr übernommen, Hilfsmittel nach offenem Katalog zu 100 Prozent, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Versicherten auf. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe nur noch aus Bestandskunden besteht und mit der Zeit schrumpft. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die Kosten auf eine kleinere Gruppe verteilt werden. Für bestehende Continentale-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein mittelhohes bis hohes Selbstbeteiligungsniveau, das Ihnen als Versicherten eine aktivere Kostenverantwortung auferlegt, aber die Monatsprämie senkt. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlungen.
Ja, ein Wechsel ist über §204 VVG innerhalb der Continentale möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, hängt von dem Zieltarif ab. In vielen Fällen sind beide Aspekte günstig, aber nicht in jedem Fall garantiert. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechselpfade offen sind.
Eine universelle Antwort gibt es nicht - sie hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und aktuellen Leistungsansprüchen ab. Wer unter dem Druck der Beitragserhöhungen leidet und einen höheren Selbstbehalt akzeptieren würde oder bereit ist, auf einzelne Premium-Leistungen (z.B. Einbettzimmer oder Zahnersatz-Prozentsatz) zu verzichten, findet oft günstigere Alternativen. Umgekehrt: Wer diese Leistungen braucht und den 1.550-Euro-Selbstbehalt trägt, sollte prüfen, ob ein anderer Continentale-Tarif mit stabilerer Risikogemeinschaft und ähnlichen Leistungen langfristig günstiger ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann diese Abwägung konkret für Ihre Situation durchführen und eine fundierte Empfehlung aussprechen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert