Continentale SB1550, SIV/1, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB1550, SIV/1, Z5 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SIV/1, Z5 AW der Continentale vereint Merkmale eines Tarifs der alten Welt mit modernen Leistungsstandards. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Höchstsätze in der Ambulanz (bis 3,5-fach GOÄ ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung über Höchstsatz im Krankenhaus, 80 Prozent Zahnersatzerstattung ohne Summenbegrenzung sowie umfangreiche Zusatzleistungen wie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (52 Euro jährlich) und offenen Hilfsmittelkatalog.
Weil dieser Tarif für neue Kunden nicht mehr zugänglich ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich. Das führt tendenziell zu kräftigeren Beitragserhöhungen als in aktiv beworbenen Tarifen - ein typisches Muster bei älteren, geschlossenen Bestandstarifen. Für Versicherte des gleichen Anbieters eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können solche Wechsel Beitragsentlastung bringen, häufig bei Erhalt gleichwertiger oder verbesserter Leistungen und unter Mitnahme der Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




