Continentale SB1550, SIV/2, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB1550, SIV/2, Z2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SIV/2, Z2 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte der Continentale Versicherungsgruppe, die eine umfassende Absicherung mit Höchstsätzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und bis zu 3,5-facher GOÄ bei ambulanten Leistungen bietet dieser Tarif eine solide Vollversorgung für etablierte PKV-Kunden. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab, Zahnersatz zu 50 Prozent, ohne jährliche Limits.
Geschlossene Tarife wie dieser SB1550, SIV/2, Z2 AW nehmen keine neuen, externen Kunden auf - sie sind reserviert für den aktuellen Versichertenbestand. Mit der Anpassung von Prämien an die demografische Alterung und steigende Kostenentwicklung steht der Tarif unter Druck. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem optimierten Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bieten, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen - doch jeder Fall muss einzeln geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine fundierte Einschätzung: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet den Continentale PKV-Tarif aus und zeigt Ihnen konkrete Wechselchancen auf.
Basismerkmale
SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




