Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1550, SIV/2, Z4 AW im Detail

Der Continentale SB1550, SIV/2, Z4 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers richtet, die mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr planen. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und bietet im stationären Bereich (SIV/2) sogar Privatarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die Zahnversorgung (Z4) deckt Zahnbehandlung mit 100% und Zahnersatz mit 80% ab, ohne jährliche Summenbegrenzung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann für Versicherte dieser älteren, geschlossenen Risikogemeinschaft attraktiv sein, da sich die schrumpfende Versichertenzahl tendenziell auf die Beitragsentwicklung auswirkt. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem neu strukturierten Tarif günstigere Prämien, während die bisherigen Altersrückstellungen häufig vollständig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie die Optionen, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm speziell für Ihren Fall identifiziert. Erfahren Sie, wie sich ein gut strukturierter Wechsel auf Ihre finanzielle Belastung auswirken kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1550, SIV/2, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der Continentale?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet: der Continentale SB1550, SIV/2, Z4 AW ist nicht mehr öffentlich verfügbar für Neukunden. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch über die Regelung des §204 VVG (interner Tarifwechsel) in solche Tarife hineinwechseln. Mit der Zeit schrumpft die Versichertengruppe, was das durchschnittliche Versicherungsalter erhöht und die Kostendynamik verschärft. Für Versicherte in diesem Tarif sind die Beitragserhöhungen daher ein strategisches Thema.

Ältere, geschlossene Tarife werden oft nicht aktiv kommuniziert und sind in öffentlichen Vergleichsportalen selten zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über die verfügbaren Wechseloptionen und kann gezielt auch zu geschlossenen Tarifen raten, sofern Sie sich dadurch besserstellen können.

Tarifwechsel bei der Continentale: Ihre Chancen nach §204 VVG

Sie haben das Recht, innerhalb der Continentale zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne zu einem anderen Versicherer zu gehen. Nach §204 VVG können Ihre Altersrückstellungen häufig in vollem Umfang mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall mit unseren Experten geklärt werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie detailliert, welche Tarife zu Ihrer Situation passen und wie sich ein Wechsel auf Beitrag und Leistungen auswirkt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete, auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Empfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung in der geschlossenen Risikogemeinschaft: Was tun?

Der SB1550, SIV/2, Z4 AW ist Teil einer schrumpfenden Versichertengruppe, bei der die durchschnittliche Altersstruktur kontinuierlich ansteigt. Dies führt zu einer überproportionalen Exposition gegenüber medizinischen Kostensteigerungen und demografischen Effekten. Beitragserhöhungen in diesem Tarif sind daher ein häufiges Phänomen, das viele Versicherte zum Handeln bewegt.

Ein §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der Continentale bietet oft Abhilfe. In vielen Fällen sind günstigere Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen realisierbar. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite an, um die Entwicklung des Tarifs nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse identifizieren wir den optimalen Weg für Sie. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB1550, SIV/2, Z4 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen ab und erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%. Stationär ist Privatarztbehandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus abgedeckt. Dazu gehören 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, bis zu 52 Euro jährlich für Sehhilfen, und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung. Ohne Summenbegrenzung bei der Zahnversorgung.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, die Continentale akzeptiert keine neuen, externen Kunden mehr. Bestandsversicherte des Versicherers können aber über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) einsteigen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer älteren Versichertenstruktur, was Beitragserhöhungen tendenziell verstärkt. Dies macht den Tarif für Wechselbetrachtungen besonders relevant.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant, stationär und für zahnärztliche Leistungen gleichermaßen und wird vor jeder Leistungserstattung fällig. Mit 1.550 Euro positioniert sich dieser Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und kann gerade für häufiger Versicherte ein Kostentreiber sein.
Ja, Sie können innerhalb der Continentale zu einem anderen Tarif wechseln (§204 VVG). In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Antwort dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies für Sie.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der konkreten Beitragshistorie ab. In einem geschlossenen Tarif mit hohem Selbstbehalt und älter werdender Risikogemeinschaft sind die Chancen auf eine Optimierung oft besonders hoch. Ob aber tatsächlich Ersparnis und gleichwertige Leistungen erreichbar sind, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nur durch eine individuelle Analyse beurteilen. Eine Faustregel gibt es nicht; die Details machen den Unterschied.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert