Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1550, SIV/2, Z5 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SIV/2, Z5 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die ein hohes Leistungsniveau mit deutlich höherer Eigenverantwortung verbinden möchten. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr deckt dieser Tarif der alten Welt ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) ab, erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Summenbegrenzung und bietet Privatarztbehandlung im Krankenhaus.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann in vielen Fällen erheblich kostengünstiger sein, besonders wenn ein niedrigerer Selbstbehalt oder modernere Leistungsstrukturen angestrebt werden. Geschlossene Tarife der alten Welt erleben tendenziell überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, da die schrumpfende Versichertengemeinschaft die Risiken stärker auf weniger Schultern verteilt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein Wechsel in einen günstigeren Continentale PKV-Tarif realistisch ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1550, SIV/2, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für die Continentale-Versicherten bedeutet

Der SB1550, SIV/2, Z5 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, Neukundenaufnahme findet nicht mehr statt. Die Risikogemeinschaft schrumpft mit jedem Jahr, wodurch sich die medizinischen Risiken auf eine immer kleinere Versichertengruppe konzentrieren. Das führt zu höheren Beitragserhöhungen als bei offenen Tarifen, bei denen Neuzugänge die Altersstruktur verjüngen und ausgleichen können. Bestehende Versicherte der Continentale haben aber ein starkes Recht: Sie dürfen nach §204 VVG intern in andere Continentale-Tarife wechseln, auch wenn diese für Externe längst geschlossen sind.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden selten öffentlich beworben, weshalb viele Versicherte gar nicht wissen, welche Wechseloptionen ihnen offenstehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch solche Alttarife und kann Ihnen Alternativen empfehlen, die Ihre Beitragslast senken, ohne dass Leistungen stark sinken müssen.

Tarifwechsel im SB1550, SIV/2, Z5 AW: So nutzen Sie Ihr Wechselrecht

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der Continentale ist jederzeit möglich, ohne dass Sie die Versicherung wechseln müssen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigt auf, in welche modernen oder günstigeren Continentale-Tarife ein Wechsel ohne wesentliche Leistungseinbußen möglich ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung für Ihren nächsten Schritt: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im alten Tarif: Der Weg nach vorn

Der SB1550, SIV/2, Z5 AW gehört zur alten Welt und ist geschlossen: Das ist eine Kombination, die fast automatisch zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, während die medizinischen Kosten steigen und die Kapitalerträge sinken. Ein Beitragsanstieg von vier bis sieben Prozent pro Jahr ist in diesem Segment nicht ungewöhnlich.

Der gute Grund: Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen oder modernen Tarif der Continentale kann oft erhebliche Einsparungen bringen und gleichzeitig bessere oder gleichwertige Leistungen sichern. Im Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite finden Sie einen Überblick über die durchschnittlichen Steigerungen im Bestand. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen können Sie konkrete Alternativen prüfen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB1550, SIV/2, Z5 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im Krankenhaus zahlt die Continentale auch über die Höchstsätze hinaus und bietet Privatarztbehandlung. Zahnbehandlungen werden zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent - ohne Summenbegrenzung. Zusätzlich: 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, jährlich 52 EUR für Sehhilfen, offener Hilfsmittelkatalog mit 100 Prozent Erstattung, Naturheilverfahren und Vorsorge ohne Altersgrenze.
Es ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass die Continentale keine neuen Kunden mehr aufnimmt. Die Versichertengemeinschaft wird mit jedem Jahr kleiner, was zu höheren Beitragssprüngen führt als bei offenen Tarifen, in die Jüngere hinzukommen. Für bestehende Versicherte der Continentale hat das aber einen großen Vorteil: Sie können jederzeit intern nach §204 VVG in andere Continentale-Tarife wechseln, auch wenn diese offiziell geschlossen sind.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein hohes Niveau - es gilt für ambulante und stationäre Leistungen gleichermaßen, auch für Zahnbehandlung und Vorsorge. Der hohe Selbstbehalt senkt die Prämie deutlich, setzt aber voraus, dass der Versicherte finanzielle Rücklagen hat und kleinere medizinische Ausgaben selbst tragen kann. Dieser Tarif eignet sich daher eher für Versicherte mit stabilem hohem Einkommen und guter Gesundheit.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale. In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen verfügbar. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen behandelt werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark davon ab, wie alt Sie sind, wie Ihre Gesundheit ist und wie hoch Ihre aktuelle Prämie ist. Der hohe Selbstbehalt und die Geschlossene-Welt-Struktur führen zu steileren Beitragserhöhungen, je älter die Gemeinschaft wird. Wenn Sie zum Beispiel unter 55 Jahre alt sind oder Ihre Gesundheit sehr gut ist, kann ein Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt oder zu einem moderneren Tarif der neuen Welt rentabel sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm rechnet das für Ihre persönliche Situation konkret durch und zeigt, welche Alternativen infrage kommen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert