Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB1550, SVI, Z2 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SVI, Z2 AW der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 1.550 Euro jährlich mit Höchstsatz-Erstattung in der ambulanten Versorgung: bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer auf Regelleistungs-Ebene mit Belegarzt-Optionen. Das Z2-Zahnmodul bietet 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz und 50% Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen jährlich und offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung runden das Profil ab.

Innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können bestehende Continentale-Versicherte häufig in gleichzeitig geöffnete oder bessere Tarife wechseln und dabei Beiträge senken. Dieser Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen; das Versichertenkollektiv schrumpft, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Eine neuerliche Gesundheitsprüfung entfällt oft, doch die Übernahme von Altersrückstellungen muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet für Sie, ob ein Tarifwechsel Einsparungen bringt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft den Continentale PKV-Tarif im Detail und nennt Ihnen konkrete Alternativen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1550, SVI, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Ein geschlossener Tarif: Schrumpfendes Kollektiv, höhere Beiträge

Der SB1550, SVI, Z2 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf, ist jedoch für bestehende Continentale-Versicherte weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zugänglich. Die Risikogemeinschaft wird kleiner, während die verbleibenden Versicherten die Kostensteigerungen tragen. Dies führt regelmäßig zu Beitragssprüngen, die über dem Durchschnitt der Neukundentarife liegen. Wer in einem geschlossenen Tarif sitzt, sollte aktiv prüfen, ob modernere oder offenere Tarife bessere Konditionen bieten.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv promotet und sind nur schwer über öffentliche Kanäle zu recherchieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann auch geschlossene Tarife wie diesen fachkundig einordnen und mit Alternativen vergleichen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Sparpotenzial im Bestand

Als Continentale-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel innerhalb der Continentale vornehmen, ohne zu einem anderen Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Schutz und identifiziert Continentale-Tarife, die günstige Prämien mit gleichwertigen oder besseren Leistungen kombinieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten konkret verfügbar sind. Jetzt anmelden und profitieren Sie von dieser Analyse.

Beitragserhöhung im SB1550, SVI, Z2 AW - Tarifwechsel als Ausweg

Der Tarif ist seit Jahren geschlossen und unterliegt damit einer schrumpfenden Versichertengruppe. Medizinische Kostensteigerungen, demografische Alterung und sinkende Kapitalerträge der Rückstellungen treffen eine immer kleinere Beitragszahlergruppe, was zu deutlichen Prämiensprüngen führt. Gerade bei einem hohen Selbstbehalt von 1.550 Euro können prozentuale Erhöhungen schnell spürbar werden.

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale kann eine effektive Antwort sein. Häufig sind Wechsel zu günstigeren Tarifen ohne Leistungsverlust möglich, teilweise sogar mit erweiterten Leistungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen und Ihre Entscheidung zu unterstützen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse einen Weg aufzeigen, wie Sie trotz steigender Kosten optimal versichert bleiben. Jetzt anmelden für eine persönliche Bewertung.

Häufige Fragen zum Continentale SB1550, SVI, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50%, ohne Jahresobergrenzen. Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen jährlich. Sehhilfen werden jährlich mit bis zu 52 Euro unterstützt. Der offene Hilfsmittelkatalog leistet 100% Erstattung, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind enthalten. Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer auf Regelleistungs-Ebene mit Belegarzt-Optionen bis 2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen.
Dies ist ein geschlossener Bisex-Tarif, der seit längerer Zeit keine neuen, externen Kunden aufnimmt. Bestandskunden der Continentale können jedoch innerhalb eines §204-Tarifwechsels weiterhin in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife werden tendenziell von einer schrumpfenden Versichertenbasis getragen, was regelmäßig zu höheren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifgenerationen. Für Bestandskunden ist ein Wechsel zu offeneren oder neueren Tarifen oft eine sinnvolle Option.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und wird ambulant, stationär und zahnmedizinisch angerechnet. Dies ist ein moderater bis höherer Selbstbehalt, der die jährlichen Prämien reduziert, aber Zuzahlungen bei Inanspruchnahme mit sich bringt. Wer häufig zum Arzt geht oder zahnmedizinische Behandlungen benötigt, trägt diese 1.550 Euro zunächst selbst, bevor die Versicherung leistet.
Ja, als Continentale-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. In vielen Fällen ist ein Wechsel zu günstigeren Continentale-Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme von Altersrückstellungen möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Ihre individuelle Situation, welche Wechselmöglichkeiten es gibt. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Bei einem geschlossenen Tarif mit 1.550 Euro Selbstbehalt und vorangegangenen Beitragserhöhungen ist ein Tarifwechsel häufig sinnvoll. Ob es moderne Continentale-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Prämien gibt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert dies konkret für Sie und zeigt auf, ob und in welchem Umfang eine Optimierung lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert