Continentale SB1550, SVI, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB1550, SVI, Z2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SVI, Z2 AW der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 1.550 Euro jährlich mit Höchstsatz-Erstattung in der ambulanten Versorgung: bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer auf Regelleistungs-Ebene mit Belegarzt-Optionen. Das Z2-Zahnmodul bietet 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz und 50% Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen jährlich und offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung runden das Profil ab.
Innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können bestehende Continentale-Versicherte häufig in gleichzeitig geöffnete oder bessere Tarife wechseln und dabei Beiträge senken. Dieser Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen; das Versichertenkollektiv schrumpft, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Eine neuerliche Gesundheitsprüfung entfällt oft, doch die Übernahme von Altersrückstellungen muss im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet für Sie, ob ein Tarifwechsel Einsparungen bringt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft den Continentale PKV-Tarif im Detail und nennt Ihnen konkrete Alternativen.
Basismerkmale
SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




