Continentale SB1550, SVI, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB1550, SVI, Z4 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SVI, Z4 AW der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr mit umfassenden Leistungen: ambulante GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische Leistungen), stationäre Regelleistungen und Belegarzt bis 2,3-fach, Zahnbehandlung zu 100% sowie Zahnersatz zu 80% ohne Jahresobergrenzen. Das Profil richtet sich an Versicherte mit stabilem Einkommen, die gerne mit moderatem Selbstbehalt statt Höchstsätzen arbeiten und Premium-Zahnleistungen einplanen.
Als geschlossener Tarif aus der alten Welt ist das Versichertenkollektiv begrenzt. Die Risikogemeinschaft veraltet kontinuierlich, was den Druck für Beitragserhöhungen verschärft - dies ist eine typische Folge geschlossener Tarife. Dennoch eröffnet die Continentale internen Versicherten unter dem Recht des §204 VVG einen internen Tarifwechsel zu günstigeren Alternativtarifen. In vielen Fällen erhalten Wechsler gleichwertige oder bessere Leistungen, und häufig können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt für diesen Continentale PKV-Tarif auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Basismerkmale
SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




