Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB1550, SVI, Z4 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1550, SVI, Z4 AW der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr mit umfassenden Leistungen: ambulante GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische Leistungen), stationäre Regelleistungen und Belegarzt bis 2,3-fach, Zahnbehandlung zu 100% sowie Zahnersatz zu 80% ohne Jahresobergrenzen. Das Profil richtet sich an Versicherte mit stabilem Einkommen, die gerne mit moderatem Selbstbehalt statt Höchstsätzen arbeiten und Premium-Zahnleistungen einplanen.

Als geschlossener Tarif aus der alten Welt ist das Versichertenkollektiv begrenzt. Die Risikogemeinschaft veraltet kontinuierlich, was den Druck für Beitragserhöhungen verschärft - dies ist eine typische Folge geschlossener Tarife. Dennoch eröffnet die Continentale internen Versicherten unter dem Recht des §204 VVG einen internen Tarifwechsel zu günstigeren Alternativtarifen. In vielen Fällen erhalten Wechsler gleichwertige oder bessere Leistungen, und häufig können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt für diesen Continentale PKV-Tarif auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1550, SVI, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Alte-Welt-Tarife: Was das für Ihre Beitragsentwicklung bedeutet

Der Continentale SB1550, SVI, Z4 AW ist ein geschlossener Tarif aus der alten Welt - das heißt, er nimmt keine Neukunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft demografisch, und die medizinische Inflation trifft auf ein immer älter werdendes Versichertenpotential. Diese Konstellation führt zu stetigen Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt jüngerer, offener Tarife liegen. Der Tarif ist deshalb für Bestandsversicherte interessant, die prüfen möchten, ob ein Wechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale zu besseren Konditionen führt.

Alte-Welt-Tarife werden von Versicherern vielfach nicht mehr aktiv bewirtschaftet und sind in der Öffentlichkeit kaum noch präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann gezielt einschätzen, welche Wechseloptionen für Sie realistisch sind. Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale ist oft die stille Optimierungschance, die wenige Versicherte gezielt nutzen.

Tarifwechsel im SB1550, SVI, Z4 AW: Ihre Rechte nach §204 VVG

Sie haben das Recht, innerhalb der Continentale zu einem anderen Tarif zu wechseln. Dies geschieht über §204 VVG und ist rechtlich ein interner Tarifwechsel - nicht ein Wechsel zu einem anderen Versicherer. Bei einem solchen Wechsel werden in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob und in welchem Umfang Altersrückstellungen angerechnet werden und ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse evaluiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welche Continentale-Tarife für Ihr Profil infrage kommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie zu realistischen Optionen und Einsparpotenzialen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen Klarheit, ohne Bindung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im SB1550, SVI, Z4 AW: Wie der Tarifwechsel hilft

Geschlossene Alte-Welt-Tarife sind strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Die Ursachen sind vielschichtig: Das Versichertenkollektiv schrumpft, weil keine Neukunden eintreten. Die verbleibenden Versicherten sind im Durchschnitt älter und teurer zu behandeln. Medizinische Kostensteigerungen verteilen sich auf eine kleinere, älter werdende Gruppe - ein mathematisches Desaster für die Prämienkalkulation. Hinzu kommt, dass viele Versicherte in solchen Tarifen lange versichert sind und Millionen an Altersrückstellungen aufgebaut haben, die nicht durch junge Prämien gepuffert werden.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren Tarif der Continentale kann erhebliche Einsparungen bringen, da jüngere Tarife typischerweise stabilere Kollektive und moderatere Beitragssteigerungen aufweisen. Der Vergleich lohnt sich fast immer. Schauen Sie sich in unserem Beitragserhöhungs-Chart an, wie die langfristige Kostenentwicklung für diesen Tarif aussieht. Danach können Sie sich für unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse anmelden - ein Vergleich mit Ihren echten Alternativtarifen zeigt oft überraschende Sparpotenziale. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB1550, SVI, Z4 AW

Der Tarif leistet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), maximal 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen 52 EUR pro Jahr, offenen Hilfsmittelkatalog zu 100%, stationäre Regelleistungen und Belegarzt bis 2,3-fach, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 80% ohne Jahresobergrenzen, sowie Vorsorgeleistungen ohne Begrenzung.
Der Tarif ist geschlossen und stammt aus der alten Welt. Das bedeutet, dass die Continentale keine neuen Kunden mehr aufnimmt. Das Versichertenkollektiv veraltet kontinuierlich, was zu stärkeren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Tarifen mit jüngerer, dynamischerer Altersstruktur. Für Bestandsversicherte eröffnet sich jedoch die Chance, innerhalb der Continentale zu einem offeneren oder neueren Tarif zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt - weder sehr hoch noch sehr gering. Er wirkt sich auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen aus. Der moderate SB1550 reduziert die monatliche Prämienlast gegenüber Tarifen ohne Selbstbehalt, verpflichtet Sie aber, für kleinere Ausgaben selbst aufzukommen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG. Dabei bleiben Sie beim gleichen Versicherer. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf.
Das hängt stark von Ihrer individuellen Situation ab: Ihrem Alter, Gesundheitszustand, Ihrer bisherigen Schadenshistorie und davon, welche günstigeren Alternativtarife mit vergleichbaren oder besseren Leistungen verfügbar sind. Da dieser Tarif geschlossen ist und strukturell hohen Beitragserhöhungen ausgesetzt ist, empfiehlt sich eine Analyse in fast allen Fällen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können und ob dieser ohne Leistungsverlust realisierbar ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert