Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1550, SVI, Z5 AW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der Continentale, der mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.550 Euro ein hohes Eigenrisiko für Versicherte bedeutet, dafür aber beim ambulanten Leistungsumfang vollständig überzeugt: bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Zahnersatz mit 80% Erstattung ohne Jahresbegrenzung und Mehrbettpflege im Krankenhaus. Der Tarif gehört zur alten Welt und richtet sich primär an Bestandsversicherte, deren Beiträge durch die schrumpfende Risikogemeinschaft unter Druck geraten sind.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale bietet vielen Versicherten die Chance, die hohe Selbstbeteiligung zu senken, ohne dabei bei der Ambulanz oder beim Zahnersatz auf GOÄ-Höchstsätze zu verzichten. Häufig lassen sich dabei Altersrückstellungen vollständig mitnehmen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Die geschlossene Situation des Tarifs unterstreicht den Dringlichkeitsgrad dieser Optimierungsmöglichkeit: Alte-Welt-Tarife im Bestand sehen sich typischerweise stärkeren Beitragssteigerungen ausgesetzt, da die Versichertengruppe altert und schrumpft.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein besseres Tarifangebot innerhalb der Continentale PKV-Welt für Sie verfügbar ist und in welchem Umfang Sie profitieren könnten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1550: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1550: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1550: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1550: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1550: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1550: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1550, SVI, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum geschlossene Tarife wie der SB1550, SVI, Z5 AW unter Druck stehen

Der Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, wird aber für bestehende Continentale-Versicherte weiterhin als interner Tarifwechsel nach §204 VVG angeboten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu deutlichen Beitragserhöhungen, besonders in älteren Tarifen, da die verbleibenden Versicherten die gestiegenen medizinischen Kosten untereinander aufteilen müssen. Für Versicherte mit hohem Selbstbehalt wie hier bei 1.550 Euro bedeutet dies eine zunehmende Finanzbelastung.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv beworben, weil keine Neukunden mehr angenommen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat dennoch umfassende Kenntnisse dieser Tarife und kann Ihnen zeigen, welche Alternativen innerhalb des Continentale PKV-Portfolios verfügbar sind und wie eine Optimierung konkret aussieht.

Tarifwechsel in der Continentale: Ihre Chancen auf niedrigere Beiträge

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt innerhalb der Continentale möglich. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren SB1550, SVI, Z5 AW in wenigen Schritten und zeigt Ihnen verfügbare Niedrigere-SB-Optionen oder alternative Leistungsmodule, die zu Ihrem Budget passen. Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Analyse: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse nimmt Sie an die Hand. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SB1550, SVI, Z5 AW: Der Tarifwechsel als Ausweg

Der SB1550, SVI, Z5 AW gehört zu den älteren Tariffamilien, bei denen Beitragserhöhungen regelmäßig anfallen. Das liegt nicht nur an medizinischen Kostensteigerungen, sondern vor allem daran, dass die Versichertengruppe überaltert ist und Neuzugänge ausbleiben, während der Tarif geschlossen bleibt. Ihre hohe Selbstbeteiligung von 1.550 Euro federt zwar kleinere Kostensteigerungen ab, kann aber Erhöhungen in der Summe nicht verhindern.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder weniger überalterten Tarif in der Continentale kann häufig zu spürbaren Einsparungen führen und den Anstieg stabilisieren. Schauen Sie sich dazu zunächst unseren Beitragserhöhungs-Chart an, der die Entwicklung bei der Continentale dokumentiert. Ihre persönliche Einschätzung erhalten Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB1550, SVI, Z5 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), zahlt für Sehhilfen 52 Euro pro Jahr, deckt bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich ab und erstattet alternative Heilverfahren bis zur Höhe der Schulmedizin. Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% ohne Jahresbegrenzung. Im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung nach GOÄ mit Regelleistungen und Belegarztleistungen, Psychotherapie ist enthalten. Der offene Hilfsmittelkatalog wird zu 100% erstattet.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden, wird aber innerhalb der Continentale im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG für Bestandsversicherte angeboten. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird nicht mehr durch Neuzugänge verjüngt, altert parallel und wird zunehmend kleiner. Folge sind überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Für Sie als Versicherter in diesem Tarif lohnt sich eine Überprüfung von Wechseloptionen umso mehr.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und Versicherten. Das ist ein hoher Selbstbehalt, der für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung gilt. Mit diesem Eigenrisiko werden nur Kosten ab knapp 1.600 Euro pro Jahr von der Krankenversicherung erstattet. Viele Versicherte mit älteren Tariffamilien nutzen einen Tarifwechsel genau dazu, diese Kostenhürde zu senken.
Ja, ein Tarifwechsel ist nach §204 VVG innerhalb der Continentale möglich. In vielen Fällen bleiben die Altersrückstellungen erhalten, und eine neue Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Ob ein Gesundheitsfragebogen erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren persönlichen Prioritäten ab. Ein hoher Selbstbehalt von 1.550 Euro ist vor allem für jüngere Versicherte mit guter Gesundheit attraktiv, wenn die Prämie deutlich niedriger ist. Für Versicherte über 50 oder 60 Jahre, die regelmäßig den Arzt besuchen, lohnt sich häufig ein Wechsel zu einem niedrigeren Selbstbehalt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen auf, welche Tarifkombinationen innerhalb der Continentale zu Ihrem Profil und Budget passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert