Continentale SB2300, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB2300, SIV/1, Z2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SB2300, SIV/1, Z2 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die ein Premium-Versicherungsprofil mit moderatem Selbstbehalt von 2.300 Euro pro Jahr anstreben. Der Tarif bietet Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer, GOÄ-Höchstsätze ambulant und stationär (mit GOÄ-Überschreitungen stationär), 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz, 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich sowie einen offenen Hilfsmittelkatalog. Als Alte-Welt-Tarif kombiniert er bewährte Strukturen mit umfassender Leistungsgarantie.
Das schrumpfende Versichertenkollektiv geschlossener Tarife führt zu steigenden Beitragslasten, insbesondere bei demografischen Verwerfungen und Kostentrends. Der SB2300 AW ist daher ein potenzieller Kandidat für eine interne Tarifoptimierung: Bestandsversicherte der Continentale können im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG häufig zu jüngeren, wirtschaftlicheren Tarifen des gleichen Versicherers wechseln und dabei in vielen Fällen Altersrückstellungen erhalten oder beitragsgünstiger profitieren, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
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Basismerkmale
SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




