Continentale SB2300, SIV/1, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB2300, SIV/1, Z4 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB2300, SIV/1, Z4 AW richtet sich an Bestandsversicherte der Alten Welt, die Wert auf umfassende Versorgung legen. Mit einem Selbstbehalt von 2.300 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr. Die Zahnversorgung glänzt mit 100% für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung sowie Kieferorthopädie zu 80%.
Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr von Neuzugängen, weshalb sich die Risikogemeinschaft demografisch vergreist und Beitragssteigerungen häufig stärker ausfallen als bei offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale eröffnet vielen Versicherten die Möglichkeit, Altersrückstellungen zu bewahren und in moderatere Tarife zu wechseln. Die Gesundheitsprüfung und der Umfang der Altersrückstellungen-Übernahme hängen vom individuellen Wechsel ab und erfordern eine persönliche Beratung.
Die Continentale PKV-Tarif-Analyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen realistisch ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Spielräume Ihnen offen stehen.
Basismerkmale
SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




