Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB2300, SIV/1, Z5 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB2300, SIV/1, Z5 AW der Continentale bietet eine solide Versorgung im Bereich der Höchstsätze: ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet, Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Der 2.300 Euro Selbstbehalt pro Jahr reduziert die Beitragslast. Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen jährlich. Der Tarif gehört zur alten Welt und ist seit Schließung nicht mehr für externe Neukunden zugänglich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann für Bestandsversicherte eine Möglichkeit sein, die Beitragsentwicklung zu beeinflussen. Da dieser Tarif inzwischen lange geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu erhöhten Prämien führt. Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu neueren oder optimierten Tarifen ähnliche Leistungen zu besseren Konditionen realisieren. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie persönlich, ob ein Tarifwechsel im Continentale PKV-Tarif infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB2300, SIV/1, Z5 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der Continentale?

Der SB2300, SIV/1, Z5 AW ist nicht mehr für neue, externe Kunden zugänglich. Allerdings können bestehende Versicherte der Continentale diesen Tarif über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG verlassen und in ein besseres Angebot wechseln. Da der Tarif lange Zeit geschlossen ist, sinkt die Zahl der Versicherten und die Risikogemeinschaft wird kleiner, was Beitragserhöhungen tendenziell verstärkt.

Geschlossene Tarife wie dieser werden vom Versicherer oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet und erscheinen in neueren Vergleichen selten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch ältere und geschlossene Tarife und kann Ihnen gezielt Optimierungswege aufzeigen, die zu Ihrer individuellen Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Möglichkeiten bei der Continentale

Sie haben das Recht, innerhalb der Continentale einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wählen, ohne den Versicherer zu wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie zur bestmöglichen Tarifoptimierung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht Ihre aktuelle Situation mit verfügbaren Alternativen und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SB2300, SIV/1, Z5 AW - was tun?

Der geschlossene Status dieses Tarifs macht ihn besonders anfällig für steigende Beitragszahlen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die demografische Alterung des Kollektivs führen zu immer höheren Kostenquoten, die durch Prämienerhöhungen abgefedert werden müssen. Diese Dynamik ist systemisch und trifft alte, geschlossene Tarife besonders hart.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der Continentale kann eine wirksame Gegenmaßnahme sein, da Sie von einer stabileren, günstigeren Altersstruktur profitieren. In der Regel ist ein Wechsel möglich, ohne erneute Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die bisherige Entwicklung nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB2300, SIV/1, Z5 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ab, mit 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Sehhilfen werden mit 52 Euro pro Jahr erstattet. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung und Einbettzimmer mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstlimit. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent erstattet, ohne Jahreshöchstgrenzen. Auch Naturheilverfahren und ein offener Hilfsmittelkatalog sind enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte der Continentale: Sie können nicht in diesen Tarif hineinwechseln, aber Sie haben die Möglichkeit, ihn zu verlassen und einen besseren Tarif zu wählen. Die Schließung führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und sich die Prämienentwicklung tendenziell verschärft.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 2.300 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt für ambulante und zahnärztliche Behandlungen und auch für Vorsorgeleistungen. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe positioniert den Tarif im mittleren bis oberen Segment und reduziert die Monatsrate deutlich gegenüber Tarifen ohne oder mit kleinerem Selbstbehalt.
Ja, Sie können innerhalb der Continentale nach §204 VVG wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft, die richtige Option zu finden.
Ja, häufig. Der geschlossene Status und die lange Tarifgeschichte führen zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Je jünger Ihre Altersrückstellungen und je weniger medizinische Vorerkrankungen, desto mehr können Sie von einem Wechsel profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und in welchen neuen Tarif ein Wechsel optimal passt.

Ähnliche Continentale-Tarife

Continentale: SB2300, SIV/2, Z2 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 2.300 € · 50% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
Continentale: SB2300, SIV/2, Z4 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 2.300 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
Continentale: SB2300, SVI, Z2 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 2.300 € · 50% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert