Continentale SB2300, SIV/1, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB2300, SIV/1, Z5 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB2300, SIV/1, Z5 AW der Continentale bietet eine solide Versorgung im Bereich der Höchstsätze: ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet, Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Der 2.300 Euro Selbstbehalt pro Jahr reduziert die Beitragslast. Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen jährlich. Der Tarif gehört zur alten Welt und ist seit Schließung nicht mehr für externe Neukunden zugänglich.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann für Bestandsversicherte eine Möglichkeit sein, die Beitragsentwicklung zu beeinflussen. Da dieser Tarif inzwischen lange geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was typischerweise zu erhöhten Prämien führt. Häufig lassen sich durch einen Wechsel zu neueren oder optimierten Tarifen ähnliche Leistungen zu besseren Konditionen realisieren. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie persönlich, ob ein Tarifwechsel im Continentale PKV-Tarif infrage kommt.
Basismerkmale
SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




