Continentale SB2300, SIV/2, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Continentale SB2300, SIV/2, Z4 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB2300, SIV/2, Z4 der Continentale ist ein Bestandstarif der älteren Welt mit soliden Leistungsstandards: Selbstbehalt von 2.300 EUR, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer und 80% Kostenerstattung für Zahnersatz ohne jährliche Obergrenzen. Die Abdeckung umfasst Psychotherapie (30 Sitzungen jährlich), Sehhilfen (52 EUR pro Jahr) und einen offenen Hilfsmittelkatalog mit voller Erstattung.
Als geschlossener Tarif nimmt die Continentale keine neuen externen Kunden mehr auf, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diese Abdeckung wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe führt häufig zu beschleunigten Beitragsanpassungen, besonders in der Zahnversorgung; dennoch bietet der Tarif attraktive Leistungsmerkmale für Versicherte, die eine höhere Kostenbeteiligung akzeptieren und von den Höchstsatzgarantien profitieren möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb der Continentale möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren individuellen Continentale PKV-Tarif und empfiehlt passende Optimierungsmöglichkeiten.
Basismerkmale
SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




