Continentale SB2300, SIV/2, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB2300, SIV/2, Z5 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G. verbindet einen Selbstbehalt von 2.300 Euro mit umfassenden Leistungen für ambulante und stationäre Versorgung. Die Erstattung orientiert sich an den GOÄ-Höchstsätzen: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen. Im stationären Bereich geht die Versicherung sogar über die Höchstsätze hinaus und bietet Privatarztbehandlung. Bei der Zahnbehandlung übernimmt die Versicherung 100 Prozent, bei Zahnersatz und Kieferorthopädie je 80 Prozent, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der SB2300, SIV/2, Z5 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch von den Tarifoptimierungsmöglichkeiten im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG profitieren. Die Risikogemeinschaft schrumpft mit den Jahren, weshalb Beitragserhöhungen bei diesem Tarif häufig oberhalb des Durchschnitts ausfallen. Trotz dieser Herausforderung bleibt der Tarif durch seine Leistungsstärke ein interessanter Kandidat für einen prüfenden Vergleich innerhalb des Continentale-Portfolios.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio auf.
Basismerkmale
SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




