Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 2.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum Continentale SB2300, SVI, Z5 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB2300, SVI, Z5 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert eine hohe ambulante Erstattung auf Basis der GOÄ-Höchstsätze mit einem Selbstbehalt von 2.300 Euro pro Versicherungsjahr. Mit bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und Zahnersatz zu 80 Prozent positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Bestandsversicherte mit erhöhtem Kostenschutz. Die Risikogemeinschaft des geschlossenen Tarifs schrumpft stetig, was typischerweise zu Beitragserhöhungen führt.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale bietet vielen Versicherten die Chance, Beiträge zu senken und möglicherweise gleichwertige oder bessere Leistungen zu bewahren. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen vollständig übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Besonders für Versicherte, die mit ihrer aktuellen Prämie unzufrieden sind, stellt der Tarifwechsel eine tragfähige Alternative dar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen für Ihre Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu allen Continentale PKV-Tarifen und findet die optimale Lösung für Ihren Einzelfall.

Basismerkmale

Selbstbehalt2.300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB2300, SVI, Z5 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie?

Der SB2300, SVI, Z5 AW ist ein geschlossener Tarif, in den keine Neukunden von außerhalb aufgenommen werden. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch gemäß §204 VVG in solche Tarife wechseln und dadurch von historisch besseren Leistungskonditionen profitieren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu Lastverlagerungen, was Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt zur Folge hat.

Ältere, geschlossene Tarife sind oft nicht mehr in der öffentlichen Kommunikation der Versicherer präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann auch diesen Tarif empfehlen, falls er zu Ihren persönlichen Anforderungen und Zielen passt. Ein Tarifwechsel kann eine echte Optimierungsmöglichkeit darstellen.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale prüfen

Sie können als Continentale-Versicherter über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einen anderen Tarif des gleichen Versicherers wählen. Häufig werden die Altersrückstellungen bei einem Wechsel vollständig übernommen; in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Diese Möglichkeiten hängen im Einzelfall stark ab von dem Zieltarif und müssen im Detail geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welcher Continentale-Tarif Ihnen beste Einsparungen und Leistung kombiniert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht es transparent: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SB2300, SVI, Z5 AW - Handeln ist möglich

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt wie der SB2300 erleben tendenziell stärkere Prämienanstiege als offene Tarife. Die Gründe: Das Versichertenkollektiv altert kontinuierlich, während kein Zuzug von Jungversicherten erfolgt. Dazu kommen die regulären medizinischen Kostensteigerungen in der Branche. Ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Preisentwicklung dieses Tarifs deutlich.

Eine Beitragserhöhung ist jedoch kein Grund zur Resignation. Mit einem §204 VVG-Tarifwechsel zu einem optimierten Tarif der Continentale lassen sich oft erhebliche Prämien einsparen und zugleich die Leistungen bewahren oder sogar verbessern. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Wechselchancen konkret auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB2300, SVI, Z5 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr erstattet. Sehhilfen mit bis zu 52 Euro pro Jahr, Hilfsmittel zu 100 Prozent in einfacher Ausführung. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent, ohne Jahresobergrenzen. Der Selbstbehalt beträgt 2.300 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Für Bestandsversicherte der Continentale eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels. Geschlossene Tarife erleben typischerweise stärkere Beitragserhöhungen, da das Versichertenkollektiv altert und schrumpft. Ein Wechsel zu einem offeneren oder besser geschnittenen Tarif kann daher wirtschaftlich sinnvoll sein.
Der Selbstbehalt beträgt 2.300 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein mittlerer Selbstbehalt, der gut für Versicherte geeignet ist, die regelmäßig Arztkosten haben und diese selbst tragen können, aber dennoch Kostenschutz für größere medizinische Ausgaben benötigen. Der Selbstbehalt gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch.
Ja, als Continentale-Versicherter können Sie einen Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers vornehmen. Dies geschieht ohne Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen. Ein solcher Wechsel kann oft Beiträge senken und häufig können Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden. In vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und davon ab, wie sehr die Beiträge gestiegen sind. Ein geschlossener Tarif aus der Alten Welt wie dieser wird mittelfristig teurer, weil das Versichertenkollektiv altert. Wenn verfügbar, bietet ein Tarifwechsel oft Einsparungen ohne Leistungsverzicht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann im Einzelfall bestimmen, ob und welcher Tarifwechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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