Continentale SB2300, SVI, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Continentale SB2300, SVI, Z5 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB2300, SVI, Z5 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert eine hohe ambulante Erstattung auf Basis der GOÄ-Höchstsätze mit einem Selbstbehalt von 2.300 Euro pro Versicherungsjahr. Mit bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und Zahnersatz zu 80 Prozent positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Bestandsversicherte mit erhöhtem Kostenschutz. Die Risikogemeinschaft des geschlossenen Tarifs schrumpft stetig, was typischerweise zu Beitragserhöhungen führt.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale bietet vielen Versicherten die Chance, Beiträge zu senken und möglicherweise gleichwertige oder bessere Leistungen zu bewahren. Die Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen vollständig übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Besonders für Versicherte, die mit ihrer aktuellen Prämie unzufrieden sind, stellt der Tarifwechsel eine tragfähige Alternative dar.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Wechseloptionen für Ihre Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu allen Continentale PKV-Tarifen und findet die optimale Lösung für Ihren Einzelfall.
Basismerkmale
SB2300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB2300: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB2300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB2300: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB2300: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




