Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB500, SIV/1, Z2 AW im Detail

Der Continentale SB500, SIV/1, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der für Bestandsversicherte des Versicherers eine hochwertige Leistungsausstattung bietet. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zu den 3,5-fachen Höchstsätzen der GOÄ in der ambulanten Versorgung setzt dieser Tarif auf Premium-Leistungen. Hinzu kommen die private Chefarztbehandlung (SIV/1), Einbettzimmer im Krankenhaus und eine umfassende Zahnversorgung mit 100 Prozent Zahnbehandlung sowie 50 Prozent Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung.

Weil dieser Tarif nicht mehr für Neukunden offensteht, verringert sich seine Risikogemeinschaft kontinuierlich. Das führt tendenziell zu stärkeren Beitragsanpassungen, als dies bei offenen Tarifkollektiven der Fall ist. Allerdings bietet sich für Versicherte dieses Versicherers hier eine Chance: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können häufig Altersrückstellungen und Gesundheitsstatus bewahrt bleiben, während ein optimierter Tarif mit besseren Leistungen oder sinkenden Prämien gewählt wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, zusammen mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm die Wechselmöglichkeiten zu prüfen und festzustellen, ob ein anderer Continentale PKV-Tarif bessere Konditionen bietet.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB500, SIV/1, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen im Continentale SB500, SIV/1, Z2 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen Kunden von außen mehr auf; das Versichertenkollektiv schrumpft natürlicherweise, wenn Versicherte aus Altersgruppen ausscheiden oder wechseln. Diese Schrumpfung drückt auf die Risikogemeinschaft und begrenzt die Möglichkeit, höhere Kosten durch aktive Neukundengewinnung zu kompensieren. Für Versicherte der Continentale kann dieser Tarif aber über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin zu neuer Geschäftstätigkeit dienen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Vergleichslisten kaum noch zu finden. Genau hier zeigt sich der Wert von Fachkenntnis: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann prüfen, ob ein Wechsel innerhalb der Continentale zu besseren Leistungen oder niedrigeren Prämien führt.

Tarifwechsel bei der Continentale: Ihre Rechte unter §204 VVG

Sie haben das Recht, innerhalb der Continentale einen anderen Tarif zu wählen, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Dies regelt das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG). Dabei können in vielen Fällen die Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig ganz. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Alternativen und zeigt auf, welche Continentale Tarife zu Ihrer aktuellen Situation passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Empfehlung - Jetzt anmelden und den nächsten Schritt gehen.

Beitragserhöhung im SB500, SIV/1, Z2 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Der geschlossene Status des SB500, SIV/1, Z2 AW erhöht die Anfälligkeit für Beitragsanpassungen. Ein schrumpfendes Versichertenkollektiv führt dazu, dass die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden müssen. Hinzu kommen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die den Tarif zusätzlich belasten. Viele Versicherte dieses Tarifs sind daher mit überdurchschnittlichen Erhöhungen konfrontiert.

Ein Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG bietet häufig Erleichterung: Sie können in einen neueren Continentale Tarif wechseln, der von einer ausgewogeneren Altersstruktur und moderateren Kostensteigerungen profitiert. Um die Beitragsanpassungen zu verstehen, empfehlen wir Ihnen, die Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale Seite zu studieren. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse um zu klären, ob ein günstigerer Tarif mit vergleichbaren Leistungen verfügbar ist - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB500, SIV/1, Z2 AW

Der Tarif leistet ambulante ärztliche Versorgung mit bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen. Enthalten sind 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 52 EUR jährlich und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung. Stationär behandelt ein Privatarzt Sie im Einbettzimmer ohne GOÄ-Limitierung. Bei den Zähnen erhalten Sie 100% für Zahnbehandlung, 50% für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Keine jährlichen Summenbegrenzungen beim Zahnersatz. Naturheilverfahren sind bis zum Schulmedizin-Betrag mitversichert.
Der Tarif ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass er für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Die Risikogemeinschaft schrumpft natürlich, und die verbleibenden Versicherten tragen die Kostenentwicklung. Diese Situation führt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Innerhalb der Continentale haben Bestandsversicherte jedoch das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG, um potenziell bessere Konditionen zu erreichen.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle medizinischen Leistungen, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen und zahnärztliche Behandlung. Damit positioniert sich dieser Tarif im mittleren Bereich: Nicht ohne Zuzahlung, aber auch nicht im hohen Segment. Mit einer moderaten Selbstbeteiligung erhalten Sie Premium-Leistungen wie Einbettzimmer und Chefarzt.
Ja, gemäß §204 VVG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel bei der Continentale. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft. Allerdings: Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die genauen Möglichkeiten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihren aktuellen Prämienzielen ab. Der geschlossene Status bedeutet, dass Sie einer schrumpfenden Risikogemeinschaft angehören, was zu stärkeren Beitragssprüngen führt. Wenn Sie unter Beitragserhöhungen leiden oder bessere Konditionen anstreben, kann ein Wechsel in einen neueren Continentale Tarif sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob verfügbare Alternativen Ihrem Profil entsprechen und welche Einsparungen realistisch sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert