Continentale SB500, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB500, SIV/1, Z2 AW im Detail
Der Continentale SB500, SIV/1, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der für Bestandsversicherte des Versicherers eine hochwertige Leistungsausstattung bietet. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zu den 3,5-fachen Höchstsätzen der GOÄ in der ambulanten Versorgung setzt dieser Tarif auf Premium-Leistungen. Hinzu kommen die private Chefarztbehandlung (SIV/1), Einbettzimmer im Krankenhaus und eine umfassende Zahnversorgung mit 100 Prozent Zahnbehandlung sowie 50 Prozent Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung.
Weil dieser Tarif nicht mehr für Neukunden offensteht, verringert sich seine Risikogemeinschaft kontinuierlich. Das führt tendenziell zu stärkeren Beitragsanpassungen, als dies bei offenen Tarifkollektiven der Fall ist. Allerdings bietet sich für Versicherte dieses Versicherers hier eine Chance: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können häufig Altersrückstellungen und Gesundheitsstatus bewahrt bleiben, während ein optimierter Tarif mit besseren Leistungen oder sinkenden Prämien gewählt wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, zusammen mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm die Wechselmöglichkeiten zu prüfen und festzustellen, ob ein anderer Continentale PKV-Tarif bessere Konditionen bietet.
Basismerkmale
SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




