Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB500, SIV/1, Z4 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit stabiler Leistungsgarantie: Die Continentale SB500, SIV/1, Z4 AW kombiniert einen Selbstbehalt von 500 EUR jährlich mit Höchstsatzbewilligung (3,5-fach GOÄ ambulant, über Höchstsatz stationär), Privatarztbehandlung im Einbettzimmer und umfassender Zahndeckung einschließlich 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Die Risikogemeinschaft ist geschlossen; Neuaufnahmen finden nicht statt.

Bestehende Versicherte der Continentale können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem Tarif prüfen, ob ein Wechsel zu besseren oder günstigeren Leistungen führt. Geschlossene Tarife der alten Welt sind oft mit schrumpfender Risikogemeinschaft und Beitragsanpassungen konfrontiert, doch die häufig robusten Leistungsgarantien (wie hier die Zahnersatz-Regelung) können für langjährig Versicherte noch strategischen Wert haben. Ein Tarifwechsel lohnt sich in vielen Fällen, um Beiträge zu senken oder gleichwertige Leistungen mit modernen Alternativen zu erreichen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen beim Continentale PKV-Tarif für Sie verfügbar sind und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB500, SIV/1, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für die Continentale SB500, SIV/1, Z4 AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Der Continentale SB500, SIV/1, Z4 AW richtet sich daher nur noch an bestehende Versicherte der Continentale, die intern mit dem Recht nach §204 VVG wechseln können. Die Risikogemeinschaft schrumpft allmählich, was langfristig zu Beitragserhöhungen führt, da die anfallenden Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Dennoch können Sie als Bestandsversicherter weiterhin in solche Tarife wechseln, wenn sie Ihrer persönlichen Situation entsprechen.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt werden von vielen Versicherern nicht aktiv bewirtschaftet oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestands- und Auslauftarife und kann Sie beraten, ob dieser Tarif für einen Tarifwechsel noch interessant ist oder ob ein Wechsel zu einem moderneren Tarif ratsam ist.

Tarifwechsel in der Continentale: §204 VVG Optionen

Wenn Sie bereits Continentale-Versicherte sind, können Sie nach §204 VVG intern einen anderen Tarif der Continentale wählen, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen vollständig übernommen, und häufig ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ein Wechsel kann niedrigere Prämien oder gleichwertige Leistungen mit modernen Features bringen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen in einer kostenlosen Tarifanalyse, welche Wechseloptionen es gibt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt, ob ein Wechsel für Sie rentabel ist und welche Alternativen verfügbar sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SB500, SIV/1, Z4 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Der geschlossene Status und die Alte-Welt-Struktur des SB500, SIV/1, Z4 AW machen diesen Tarif für Beitragserhöhungen anfällig. Mit schrumpfender Risikogemeinschaft und demografischer Alterung steigen die Pro-Kopf-Kosten, was zu regelmäßigen Erhöhungen führt. Diese Dynamik ist typisch für geschlossene Tarife aus früheren Versicherungsgenerationen und betrifft langfristig jeden Versicherten in solchen Beständen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offeneren oder moderneren Tarif bei derselben Continentale kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Oft finden sich Alternativen mit stabilerem Beitragsverlauf und ähnlichen Leistungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung dieses Tarifs zu verstehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen aufzeigen, welche günstigeren Tarife ohne nennenswerte Leistungseinbußen verfügbar sind und wie ein Wechsel realistisch aussieht. Registrieren Sie sich für unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und erhalten Sie eine konkrete Empfehlung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB500, SIV/1, Z4 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach GOÄ ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) ab. Psychotherapie ist mit maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten. Sehhilfen werden mit 52 EUR einmal pro Jahr erstattet. Stationär genießen Sie Privatarztbehandlung im Einbettzimmer über den Höchstsatz hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80% ohne jährliche Obergrenze. Kieferorthopädie ist zu 80% versichert. Der offene Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung deckt Bandagen, Einlagen und Prothesen ab.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass Neuabschlüsse nicht möglich sind; nur bestehende Continentale-Versicherte können intern nach §204 VVG wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft mit der Zeit, was tendenziell zu höheren Beitragsdynamiken führt. Der Tarif ist ein Relikt aus der alten Welt und wird von vielen Versicherern wie bei der Continentale nicht mehr aktiv vermarktet. Für Bestandsversicherte kann dieser Tarif aber weiterhin eine Option sein, insbesondere wenn sie schon lange darin versichert sind und von den etablierten Leistungsgarantien profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag betrifft ambulante Behandlungen und wird pro Versicherungsfall angerechnet. Mit 500 EUR befinden Sie sich im mittleren bis oberen Bereich der Selbstbehalte und sparen gegenüber beitragshöheren 0-EUR-Tarifen erheblich an Prämien. Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Ja, als bestehende Continentale-Versicherte haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Continentale-Tarif. In vielen Fällen können Sie dabei von reduzierten Prämien und modernen Leistungsstrukturen profitieren. Ihre Altersrückstellungen werden häufig vollständig übernommen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und wie lange Sie bereits in diesem Tarif versichert sind. Der Tarif ist aus der alten Welt, seine Risikogemeinschaft schrumpft, und Beitragserhöhungen sind häufig. Gleichzeitig bietet er solide Leistungen wie die 80%-Zahnersatzdeckung ohne Obergrenze. Für jüngere Versicherte mit Beitragssorgen lohnt sich ein Wechsel oft. Für ältere oder sehr lange im Tarif versicherte Personen muss die Bilanz individuell geprüft werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann diese Entscheidung anhand Ihrer persönlichen Daten treffen und zeigt Ihnen, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert