Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB500, SIV/1, Z5 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB500, SIV/1, Z5 AW der Continentale verbindet substantielle Grundversorgung mit Premium-Elementen im stationären und zahnmedizinischen Bereich. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), Privatarztbehandlung in Einbettzimmern und 80-prozentiger Zahnersatzdeckung prägt dieser Tarif die Alte Welt und richtet sich an etablierte Versicherte, die ein bewährtes Leistungsprofil schätzen.

Als geschlossener Tarif nimmt der SB500 keine Neukunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft mit den Jahren schrumpfen lässt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem jüngeren, offenen Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung stabilisieren und häufig gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bieten, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Wechselpotenziale für den Continentale PKV-Tarif SB500 und zeigt auf, welche Alternativen zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB500, SIV/1, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den SB500, SIV/1, Z5 AW?

Der Tarif akzeptiert keine neuen, externen Versicherten mehr. Dies führt langfristig zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was den Beitragsdruck erhöht, wodurch die Prämienentwicklung in geschlossenen Kollektiven oft über dem Durchschnitt liegt. Bestehende Versicherte der Continentale hingegen können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Bestands- oder auch in modernere offene Tarife des gleichen Versicherers wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr prominent kommuniziert und sind in öffentlichen Tarifvergleichen schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse geschlossener Tarife und kann präzise einschätzen, ob und wie ein Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Tarifwechsel im SB500: Wechselrecht und Chancen

Sie haben das Recht, innerhalb der Continentale in einen anderen Tarif zu wechseln. Bei solchen internen Tarifwechseln werden Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Optionen und ermittelt, welcher alternative Tarif das beste Kosten-Leistungs-Verhältnis für Sie darstellt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt alle Chancen auf, die Ihnen offenstehen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SB500 - Tarifwechsel als Lösung

Geschlossene Tarife erleben typischerweise stärkere Beitragserhöhungen, weil die Versichertengruppe überaltert und schrumpft. Der SB500 ist davon nicht ausgenommen: Die fehlende Zufuhr von jüngeren Versicherten verstärkt die Altersstruktur-Schiefe und damit auch die Kostendynamik. Während medizinische Kostensteigerungen jeden Tarif treffen, wirkt sich die demografische Erosion bei geschlossenen Kollektiven zusätzlich belastend aus.

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale bietet eine konkrete Möglichkeit, höheren Prämien zu entgehen: Offene oder jüngere Bisex-Tarife haben stabilere Altersstrukturen und tendenziell gemäßigtere Beitragssprünge. Sehen Sie sich in unserem Beitragserhöhungs-Chart an, wie die Prämienentwicklung in verschiedenen Continentale-Tarifen verläuft. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für Sie durchlaufen und erhalten Sie ein maßgeschneidertes Wechselszenario: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB500, SIV/1, Z5 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Laborleistungen), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (52 Euro pro Jahr für Gestell und Gläser), Hilfsmittel aus offenem Katalog zu 100 Prozent und Naturheilverfahren. Stationär werden Sie von einem Privatarzt in einem Einbettzimmer behandelt, auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnersatz wird mit 80 Prozent, Zahnbehandlung mit 100 Prozent erstattet; Kieferorthopädie zu 80 Prozent. Es gibt keine Summenbegrenzung bei Zahnleistungen.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Versicherten auf. Das hat zur Folge, dass die Versichertengruppe schrumpft und überaltert. Dies führt zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen, weil das Risiko auf eine immer kleinere, ältere Gruppe verteilt wird. Für bestehende Continentale-Versicherte ist ein Wechsel in einen jüngeren, offeneren Tarif daher häufig eine sinnvolle Lösung.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Kalenderjahr. Diese Summe fällt bei Inanspruchnahme von Leistungen an und gilt als Kostenersparnis für den Versicherer, bevor dieser die vertraglich vereinbarten Prozentsätze erstattet. Ein Selbstbehalt von 500 Euro positioniert diesen Tarif im moderaten Segment und ist für etablierte Versicherte häufig ein bewusster Kompromiss zwischen Beitrag und Kostenschutz.
Ja, Sie können innerhalb der Continentale nach §204 VVG wechseln. Bei solchen Tarifwechseln werden Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse untersucht Ihr individuelles Wechselpotenzial.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und davon ab, welche anderen Continentale-Tarife für Sie verfügbar sind. Der geschlossene Status und die überalterte Risikogemeinschaft deuten darauf hin, dass Beitragserhöhungen wahrscheinlich bleiben. Ein offener Continentale-Tarif mit ähnlichen Leistungen könnte stabilere Prämien bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie konkret, ob und welcher Tarifwechsel finanziell und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert