Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW gehört zur Alten Welt und kombiniert eine moderate Versicherungslücke mit umfassenden Leistungen: ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationär mit Privatarztbehandlung über den GOÄ-Höchstsatz hinaus, sowie solide Zahnersatzdeckung zu 50%. Die ambulante Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen werden mit bis zu 52 Euro jährlich unterstützt, und der offene Hilfsmittelkatalog erstattet Medizinprodukte zu 100%. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr liegt dieser Tarif im moderaten Bereich.
Als geschlossener Bestandstarif wird der SB500, SIV/2, Z2 AW nicht mehr an neue, externe Kunden vergeben, was sich tendenziell auf die Risikogemeinschaft auswirkt. Dennoch bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG für bestehende Continentale-Versicherte eine attraktive Option: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem optimierten Tarif Beiträge senken und Leistungen erhalten oder sogar verbessern. Die schrumpfende Versichertenzahl führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, weshalb gerade Alten-Welt-Tarife für Optimierungen infrage kommen.
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Basismerkmale
SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




