Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW gehört zur Alten Welt und kombiniert eine moderate Versicherungslücke mit umfassenden Leistungen: ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationär mit Privatarztbehandlung über den GOÄ-Höchstsatz hinaus, sowie solide Zahnersatzdeckung zu 50%. Die ambulante Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen werden mit bis zu 52 Euro jährlich unterstützt, und der offene Hilfsmittelkatalog erstattet Medizinprodukte zu 100%. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr liegt dieser Tarif im moderaten Bereich.

Als geschlossener Bestandstarif wird der SB500, SIV/2, Z2 AW nicht mehr an neue, externe Kunden vergeben, was sich tendenziell auf die Risikogemeinschaft auswirkt. Dennoch bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG für bestehende Continentale-Versicherte eine attraktive Option: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem optimierten Tarif Beiträge senken und Leistungen erhalten oder sogar verbessern. Die schrumpfende Versichertenzahl führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, weshalb gerade Alten-Welt-Tarife für Optimierungen infrage kommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Ihren Continentale PKV-Tarif einen günstigeren Weg findet.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB500, SIV/2, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum Alten-Welt-Tarife wie der Continentale SB500, SIV/2, Z2 besondere Aufmerksamkeit verdienen

Der Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW ist ein geschlossener Tarif der Alten Welt, was bedeutet, dass Neuversicherungen nicht mehr möglich sind. Das Versichertenkollektiv schrumpft, und die verbleibenden Versicherten tragen zunehmend höhere Kostensteigerungen. Dies ist ein bewusster Grund, warum Fachleute regelmäßig die Wechseloptionen für Alten-Welt-Tarife prüfen sollten, insbesondere wenn jährliche Beitragserhöhungen zu bemerken sind.

Bestehende Continentale-Versicherte können gemäß §204 VVG innerhalb des Versicherers zu einem anderen Tarif wechseln. Für viele Versicherte ist dies die Gelegenheit, von leistungsstarken Neu-Welt-Tarifen zu profitieren, die mit aktiverer Kundenakquisition und einer ausgeglicheneren Altersstruktur bessere Beitragsdynamiken bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über die Continentale-Tariflandschaft und kann gezielt Wechseloptionen aufzeigen, die zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel innerhalb Continentale: Was ist realistisch?

Versicherte des Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW können innerhalb des gleichen Versicherers zu einem anderen Tarif wechseln. Dabei können in den meisten Fällen die bestehenden Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert speziell für Sie, ob ein Wechsel aus dem SB500, SIV/2, Z2 AW sinnvoll ist und welche Alternativen beste Ergebnisse bringen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert konkrete Vorschläge: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im SB500, SIV/2, Z2 AW effektiv begegnen

Der Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW ist als Alten-Welt-Tarif einem höheren Beitragserhöhungsrisiko ausgesetzt. Grund: Die Versichertenzahl sinkt, das Durchschnittsalter steigt, und medizinische Kostensteigerungen wirken sich auf ein immer kleineres Versichertenkollektiv aus. Dies erklärt, warum langjährige Versicherte dieses Tarifs oft deutlichere Beitragssteigerungen erleben als Versicherte in neueren, offenen Tarifen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier Abhilfe schaffen und häufig zu niedrigeren Beiträgen führen, oft ohne relevante Leistungseinbußen. Der erste Schritt ist, die Prämienentwicklung nachzuvollziehen und verfügbare Alternativen zu prüfen. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich die Beiträge Ihres Tarifs entwickelt haben. Danach unterstützt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Sie beim nächsten Schritt: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB500, SIV/2, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationär Privatarztbehandlung sogar über die Höchstsätze hinaus, und zahnärztliche Leistungen zu 100%, Zahnersatz zu 50%. Psychotherapie: bis 30 Sitzungen pro Jahr. Sehhilfen: 52 Euro jährlich. Hilfsmittel zu 100% aus offenem Katalog. Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr gilt für alle Leistungsbereiche.
Der Tarif ist geschlossen und gehört zur Alten Welt. Das bedeutet: Neue, externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Die bestehende Risikogemeinschaft wird damit immer kleiner und älter, was Beitragssteigerungen beschleunigt. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich und oft sinnvoll.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies ist ein moderater SB-Level: nicht beitragsfrei, aber auch nicht besonders hoch. Die Versicherungslücke trifft vor allem Routinebesuche, kostet aber bei größeren Behandlungen überschaubar.
Ja, als Continentale-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen lassen sich dabei günstigere Tarife mit gleichen oder besseren Leistungen finden, besonders wenn Sie zu einem modernen Tarif der Neuen Welt wechseln. Die Altersrückstellungen können häufig mitgenommen werden, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, muss individuell geprüft werden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den aktuellen Beitragserhöhungen ab. Da dieser Tarif geschlossen ist, steigt das Risiko für kräftige Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren. Ein Wechsel zu einem offenen Tarif oder zu einem optimierten Bestandstarif kann daher für viele Versicherte rentabel sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert