Continentale SB500, SIV/2, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB500, SIV/2, Z4 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB500, SIV/2, Z4 AW der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 500 Euro mit Top-Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und bis 1,3-fach für Laborleistungen) und im stationären Bereich sogar über den GOÄ-Höchstsätzen hinaus. Hinzu kommen 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, 52 Euro für Sehhilfen, ein offener Hilfsmittelkatalog und umfassende Zahnversorgung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung.
Internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen lohnt sich insbesondere bei Versicherten, die ihren Selbstbehalt reduzieren oder Leistungen optimieren möchten. Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist dieser Bestandstarif nicht mehr für Neuversicherte zugänglich, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können häufig in optimierte Tarife mit besseren Beitragsprognosen wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Bestandstarifs führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Wechsel zeitnah besonders attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob sich für Ihren Continentale PKV-Tarif ein Wechsel lohnt und welche Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




