Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB500, SVI, Z2 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB500, SVI, Z2 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, der Bestandsversicherten des Versicherers offensteht. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ in der Ambulanz und Zahnbehandlung zu 100 Prozent bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung auf Basis etablierter Tarifstrukturen. Die Zahnersatzleistung beträgt 50 Prozent, und auch Kieferorthopädie wird zu 50 Prozent erstattet. Stationäre Behandlungen erfolgen im Mehrbettzimmer unter Regelarztleistungen.

Als geschlossener Tarif profitiert der Continentale SB500 nicht von neuen Kundeneinzahlungen, was zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft führt. Dies wirkt sich meist verstärkt auf die Beitragsentwicklung aus. Allerdings besteht für bestehende Continentale-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif bei gleichwertigen oder besseren Leistungen Prämien senken, und häufig können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Optionen für den Continentale PKV-Tarif gründlich zu prüfen und die beste Entscheidung zu treffen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB500, SVI, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status beim Continentale SB500?

Der Continentale SB500 ist seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Dies ist typisch für ältere Tarifgenerationen der Alten Welt. Allerdings können bestehende Continentale-Versicherte über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem Tarif verbleiben oder ihn gegebenenfalls wählen, wenn sie bereits bei Continentale versichert sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch zu steigender Beitragslast, da Skaleneffekte fehlen.

Geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv am Markt beworben und tauchen in öffentlichen Tarifvergleichen selten auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über auch ältere und geschlossene Tarife und kann beurteilen, ob ein Verbleib im Continentale SB500 oder ein interner Wechsel zu einem besseren Tarif bei Continentale sinnvoll ist.

Tarifwechsel im Continentale SB500: Welche Rechte habe ich?

Bestandsversicherte von Continentale haben das Recht, innerhalb des gleichen Versicherers die Tarife zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Nach §204 VVG ist ein Tarifwechsel oft ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich; häufig werden auch Altersrückstellungen übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Situation und zeigt auf, in welche Tarife bei Continentale ein Wechsel für Sie vorteilhaft sein kann. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im Continentale SB500 - wie reagieren?

Der Continentale SB500 gehört zu den älteren, geschlossenen Tarifen, deren Risikogemeinschaft schwindet. Neuversicherungen sind ausgeschlossen, was zu einer überalternden Versichertengruppe führt. In Kombination mit medizinischen Kostensteigerungen entsteht ein Mehrbelastungsdruck, der überdurchschnittliche Beitragserhöhungen erklärt.

Ein interner Tarifwechsel bei Continentale kann häufig Abhilfe schaffen und die Beitragslast senken, während Sie oft gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten. Einen aktuellen Überblick über die Beitragsentwicklung Ihres Tarifs bietet der Beitragserhöhungs-Chart. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse identifizieren wir die beste Alternative für Sie - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB500, SVI, Z2 AW

Der Continentale SB500 bietet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Regelleistungen im Mehrbettzimmer, 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz und Kieferorthopädie, maximal 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 52 Euro jährlich, offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung in einfacher Ausführung, und Vorsorgeuntersuchungen sowie Impfungen ohne Altersgrenzen.
Der Continentale SB500 ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass neue Kunden von außen nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende Continentale-Versicherte bleibt er über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zugänglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 Euro und gilt für alle Versicherungsfälle (ambulante Behandlung, stationäre Aufenthalte, Zahnbehandlung). Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ist im Markt ein moderater Standard und positioniert den Tarif im mittleren SB-Segment der Alten Welt.
Ja, Sie können als Continentale-Versicherter in einen günstigeren Tarif innerhalb von Continentale wechseln. Häufig ist ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse analysiert Ihre Situation. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Sie älter werden oder die Beiträge deutlich ansteigen. Das Alter und der aktuelle Gesundheitszustand sind entscheidend: Jüngere Versicherte profitieren oft stärker von offenen Tarifen mit stabilerem Risikokollektiv. Auch wenn Sie im Continentale SB500 ein höheres SB akzeptieren, können Sie bei Wechsel zu besseren Zahnleistungen oder Komfort (z.B. Einbettzimmer statt Mehrbett) sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Konstellation und empfiehlt die optimale Lösung für Sie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert