Continentale SB500, SVI, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB500, SVI, Z2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB500, SVI, Z2 AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, der Bestandsversicherten des Versicherers offensteht. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ in der Ambulanz und Zahnbehandlung zu 100 Prozent bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung auf Basis etablierter Tarifstrukturen. Die Zahnersatzleistung beträgt 50 Prozent, und auch Kieferorthopädie wird zu 50 Prozent erstattet. Stationäre Behandlungen erfolgen im Mehrbettzimmer unter Regelarztleistungen.
Als geschlossener Tarif profitiert der Continentale SB500 nicht von neuen Kundeneinzahlungen, was zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft führt. Dies wirkt sich meist verstärkt auf die Beitragsentwicklung aus. Allerdings besteht für bestehende Continentale-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif bei gleichwertigen oder besseren Leistungen Prämien senken, und häufig können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Optionen für den Continentale PKV-Tarif gründlich zu prüfen und die beste Entscheidung zu treffen.
Basismerkmale
SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




