Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB500, SVI, Z4 AW im Detail

Der Continentale SB500, SVI, Z4 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der Bestandsversicherten ein breitgefächertes Leistungsspektrum bietet. Der Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, kombiniert mit der Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), macht diesen Tarif zu einer Premium-Option für Versicherte mit höherem Leistungsanspruch. Die Zahnversicherung überzeugt durch 100% Erstattung bei Zahnbehandlung und 80% bei Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, während psychologische Unterstützung mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr und umfassende Hilfsmittel aus einem offenen Katalog zur Verfügung stehen.

Als geschlossener Tarif profitiert der SB500-Tarif nicht von Neuzugängen, was die Risikogemeinschaft schrittweise schrumpfen lässt und zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Dennoch eröffnet sich für Continentale-Versicherte die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in einem moderneren, offenen Tarif mit stabilerer Beitragsentwicklung und möglicherweise sogar niedrigeren Prämien Fuß zu fassen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen dabei erhalten bleiben und gleichwertige oder bessere Leistungen realisiert werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie ein Wechsel zu einem günstigeren Continentale PKV-Tarif ohne schmerzliche Leistungseinbußen möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB500, SVI, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen Continentale-Tarif?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das führt dazu, dass das Versichertenkollektiv mit jeder Kündigung schrumpft und die verbleibenden Versicherten die Kosten einer alternden Risikogemeinschaft zunehmend tragen müssen, was regelmäßig zu Beitragserhöhungen oberhalb des allgemeinen Kostensteigerungsindex führt. Allerdings können bestehende Continentale-Versicherte gemäß §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers in einen offeneren oder moderneren Tarif wechseln, was eine echte Optimierungschance darstellt.

Ältere geschlossene Tarife wie der SB500, SVI, Z4 AW sind im aktuellen Markt meist nicht mehr öffentlich präsent und werden von neuen Maklerinnen und Maklern oft gar nicht mehr empfohlen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher historischen Tarife und kann beurteilen, welche neueren Tarife der Continentale ein vergleichbares oder besseres Leistungsprofil zu moderateren Beiträgen bieten.

Tarifwechsel bei der Continentale: §204 VVG Möglichkeiten nutzen

Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif derselben Continentale ist völlig unabhängig von einer neuen Krankenversicherung möglich und wird durch das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) geschützt. Dabei können in vielen Fällen die bereits aufgebauten Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder nur in begrenztem Umfang notwendig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarife bei der Continentale verfügbar sind und wie diese im Vergleich zum SB500, SVI, Z4 AW zu bewerten sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspotenziale konkret für Ihre Situation bestehen und wie die möglichen Einsparungen aussehen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im SB500: Ursachen und Tarifwechsel-Ausweg

Der SB500 der Continentale gehört zu einer älteren, geschlossenen Tarifgeneration, deren Versichertenkollektiv kontinuierlich schrumpft. Parallel zur demografischen Überalterung des Bestandes fallen die Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen, was in Kombination mit medizinischen Kostensteigerungen zu regelmäßigen und oft überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Das ist für Versicherte in geschlossenen Altentarifen leider ein systemisches Problem, das mit den Jahren eher zu- als abnimmt.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel zu einem moderneren Continentale-Tarif kann die Belastung deutlich senken, oft ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen. Viele Versicherte finden in der Neuen Welt-Tarifwelt der Continentale oder in neueren Bisex-Tarifen ein Angebot mit stabilerem Beitrag und vergleichbaren oder sogar besseren Garantien. Den aktuellen Trend zeigt unser Beitragserhöhungs-Chart, in dem Sie nachvollziehen können, wie sich die SB500-Beiträge im Marktvergleich entwickelt haben. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem Sachverständigen durchführen und finden Sie heraus, welche konkrete Ersparnis durch einen Wechsel realistisch ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB500, SVI, Z4 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Psychotherapie ist bis zu 30 Sitzungen pro Jahr eingeschlossen. Sehhilfen werden mit 52 Euro pro Jahr bezuschusst. Die stationäre Behandlung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Regel- und Belegarzt bis 2,3-fach GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, beide ohne Jahresobergrenzen. Hilfsmittel aus offenem Katalog sind zu 100% abgedeckt. Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen sind enthalten.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif, was bedeutet, dass keine Neukunden von außen mehr aufgenommen werden. Das führt zu einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, die regelmäßig Beitragserhöhungen über dem allgemeinen Kostensteigerungsindex mit sich bringt. Für bestehende Continentale-Versicherte bietet sich aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in einen offeneren oder moderneren Tarif derselben Gesellschaft.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und wird bei ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen fällig. Nach Erreichen dieser 500-Euro-Schwelle übernimmt der Tarif die Kosten bis zur vereinbarten Erstattungsquote. Der Selbstbehalt gehört damit zu den moderaten bis mittleren SB-Niveaus im PKV-Markt, bietet aber bei höherem Leistungsumfang eine solide Balance zwischen Prämieneinsparung und Kostenrisiko.
Ja, das ist über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der Continentale möglich. In vielen Fällen können bereits aufgebaute Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und oft ist auch eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder nur reduziert durchzuführen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Ihnen die konkreten Optionen aufzeigen. Allerdings: Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer Einzelsituation beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Da der SB500 ein geschlossener Alttarif ist und die Beiträge dort über die Jahre typischerweise deutlich steigen, lohnt sich eine Überprüfung oft dann, wenn Continentale-Tarife der Neuen Welt mit stabilerem Beitragsverlauf oder besseren Garantien verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie im Einzelnen, ob ein Wechsel finanzielle Ersparnisse bringt und ob die neuen Leistungen für Ihre Situation passen, um Ihnen eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert