Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB500, SVI, Z5 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation der Continentale, der mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR pro Kalenderjahr und umfassenden Leistungen positioniert ist. Der SB500 erstattet ambulante Behandlungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen), einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, bis zu 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, 52 EUR jährlich für Sehhilfen und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag. Stationäre Versorgung umfasst Regel- und Belegarztleistungen (bis 2,3-fach GOÄ), Mehrbettzimmer und Psychotherapie. Die Z5-Zahnkomponente bietet 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie, ohne Summenbegrenzung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten ein häufig genutztes Optimierungspotenzial. Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was Beitragsdruck verstärkt und auch diesen gesamten Altbestand betrifft. In vielen Fällen ermöglicht der Wechsel zu einem offenen oder gegenüber diesem älteren Tarif modernisierten Tarif innerhalb der Continentale eine Beitragsstabilisierung, und häufig können Altersrückstellungen erhalten bleiben. Gesundheitsfragen sind nicht in allen Fällen erforderlich, hängen aber vom konkreten Zielwechsel ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche internen Alternativen bei der Continentale für Ihre Situation am besten passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft gezielt, ob ein Continentale PKV-Tarif mit besseren Konditionen erreichbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet die Geschlossenheit des SB500 für Bestandsversicherte?

Der Continentale SB500 ist ein geschlossener Alttarif, in dem keine neuen, von außen kommenden Kunden mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch jederzeit im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife hineinwechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu verschärfter Beitragsentwicklung: Weniger junge Versicherte bedeuten steigende Umlagelasten, die sich in Prämienerhöhungen äußern.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser SB500 werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann gezielt einschätzen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist.

Tarifwechsel beim SB500: Wie funktioniert §204 VVG?

Das Wechselrecht nach §204 VVG ist ein Angebot an Bestandsversicherte, innerhalb des gleichen Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in vielen Fällen nicht erforderlich. Häufig werden bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Tarifprofil im SB500 und identifiziert die optimalen Wechselziele bei der Continentale. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Kombinationen für Sie kostengünstiger und leistungsstärker sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Continentale SB500: Was tun?

Der SB500 der Continentale ist ein Tarif aus der älteren Altwelt-Generation, der bereits seit Jahren keine Neuzugänge mehr empfängt. Die kontinuierlich schrumpfende Versichertengruppe führt zu erheblichem Beitragsdruck, der sich in regelmäßigen Erhöhungen für den gesamten Altbestand bemerkbar macht. Hinzu kommen die üblichen Faktoren wie medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen ein Weg sein, den Beitragsanstieg zu bremsen. Die Continentale bietet häufig modernere oder offener positionierte Tarife an, zu denen Versicherte ohne vollständige erneute Gesundheitsprüfung wechseln können. Konsultieren Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite, um die historische Entwicklung dieses Tarifes nachzuvollziehen. Ob ein Wechsel für Ihre Situation die Lösung ist, zeigt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB500, SVI, Z5 AW

Der SB500 erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Stationär: Regel- und Belegarztbehandlung, Mehrbettzimmer, stationäre Psychotherapie. Zahnleistungen umfassen 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Zusätzlich: 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, 52 EUR für Sehhilfen, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe.
Der SB500 ist ein geschlossener Bisex-Tarif, in den keine neuen, externen Kunden mehr aufgenommen werden. Bestandsversicherte der Continentale können jedoch jederzeit durch einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) hineinwechseln. Die stagnierende Risikogemeinschaft führt dazu, dass sich der Beitragsdruck in diesem Tarif regelmäßig deutlich bemerkbar macht.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Kalenderjahr und wird auf alle medizinischen Leistungen angewendet (ambulant, stationär, zahnmedizinisch). Nach Erfüllung des Selbstbehalts übernimmt die Versicherung die Kosten nach der vereinbarten GOÄ-Erstattung. Der SB500 positioniert sich damit in der unteren bis mittleren Selbstbehalt-Range.
Ja, über den §204 VVG können Sie innerhalb der Continentale einen anderen Tarif wählen. In vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute umfassende Gesundheitsprüfung und mit Übernahme zumindest eines Teils der Altersrückstellungen möglich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Alternativen verfügbar sind.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren persönlichen Leistungsprioritäten ab. Der SB500 ist ein alter Tarif mit schrumpfendem Versichertenbestand, weshalb Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen. Häufig gibt es innerhalb der Continentale modernere oder offene Tarife mit besserer Kostenentwicklung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr individuelles Profil und empfiehlt die beste Tarifkombination bei der Continentale für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert