Continentale SB500, SVI, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB500, SVI, Z5 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation der Continentale, der mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 EUR pro Kalenderjahr und umfassenden Leistungen positioniert ist. Der SB500 erstattet ambulante Behandlungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen), einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, bis zu 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, 52 EUR jährlich für Sehhilfen und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag. Stationäre Versorgung umfasst Regel- und Belegarztleistungen (bis 2,3-fach GOÄ), Mehrbettzimmer und Psychotherapie. Die Z5-Zahnkomponente bietet 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie, ohne Summenbegrenzung.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten ein häufig genutztes Optimierungspotenzial. Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was Beitragsdruck verstärkt und auch diesen gesamten Altbestand betrifft. In vielen Fällen ermöglicht der Wechsel zu einem offenen oder gegenüber diesem älteren Tarif modernisierten Tarif innerhalb der Continentale eine Beitragsstabilisierung, und häufig können Altersrückstellungen erhalten bleiben. Gesundheitsfragen sind nicht in allen Fällen erforderlich, hängen aber vom konkreten Zielwechsel ab.
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Basismerkmale
SB500: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB500: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB500: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB500: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB500: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




