Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB650, SIV/1, Z2 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SIV/1, Z2 AW der Continentale kombiniert ein breites Leistungsspektrum mit moderatem Selbstbehalt. Mit einer Jahresfranchise von 650 Euro, Privatarztbehandlung im Krankenhaus sowie Einbettzimmer bietet dieser Tarif aus der alten Welt solide Premium-Standards. Die ambulante Versorgung reicht bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), und die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung vollständig, Zahnersatz zu 50 Prozent ohne Jahresobergrenzen.

Als geschlossener Tarif ist der SB650 für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch für bestehende Versicherte der Continentale eröffnet sich ein wichtiges Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es häufig, in bessere oder günstigere Tarife zu wechseln, ohne die bisherigen Altersrückstellungen zu verlieren. Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was Beitragserhöhungen verschärft; ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen eine sinnvolle Antwort darstellen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet diesen Tarif durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm und zeigt auf, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Continentale PKV-Tarif-Alternative für Ihre Situation infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Ein geschlossener Tarif und seine Bedeutung für die Versichertengemeinschaft

Der SB650, SIV/1, Z2 AW ist seit längerem für Neukunden geschlossen und wird von der Continentale nicht mehr aktiv am Markt angeboten. Das bedeutet, dass kein frischer Zustrom junger, risikoarmer Versicherter das Kollektiv verjüngt. Bestehende Versicherte können sich jedoch innerhalb des gleichen Versicherers nach §204 VVG in andere Tarife begeben, falls dies sinnvoll erscheint.

Eine schrumpfende und älter werdende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu stärkeren Beitragssprüngen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle - auch nicht öffentlich beworbenen - Continentale-Tarife und kann gezielt aufzeigen, welche Alternativen für Ihren Versicherungsschutz infrage kommen.

Tarifwechsel beim SB650: Chancen und Altersrückstellungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG ist grundsätzlich möglich. In vielen Fällen können die bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, und Gesundheitsfragen entfallen häufig oder in reduziertem Umfang. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Schutz und identifiziert gezielt diejenigen Zieltarife, die bessere oder günstigere Bedingungen bieten. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im SB650: Ursachen und Tarifwechsel-Ausweg

Der geschlossene Status des SB650 ist ein zentraler Grund, warum Versicherte dieses Tarifs regelmäßig mit überdurchschnittlichen Beitragssprüngen konfrontiert sind. Ohne neue, junge Versicherte schrumpft die Gemeinschaft, Alter und Krankheitslast wachsen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die Umlage sinkender Kapitalerträge. Diese Dynamik betrifft den geschlossenen Tarif besonders deutlich.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig der wirksamste Weg, um Beitragserhöhungen zu begegnen. Oftmals lässt sich ein neuer Tarif mit gleichen oder besseren Leistungen und deutlich niedrigerem Preis realisieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart für die Continentale an, um die Kostendynamik transparent zu sehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Ersparnis-Optionen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB650, SIV/1, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), stationäre Privatarztbehandlung sogar über den Höchstsätzen hinaus. Psychotherapie wird bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, Sehhilfen einmal jährlich bis 52 Euro. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent ohne Jahresobergrenzen. Der offene Hilfsmittelkatalog erstattet 100 Prozent, Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen sind enthalten.
Der SB650, SIV/1, Z2 AW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass die Continentale keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Für bestehende Versicherte der Continentale ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch weiterhin möglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Tarifwechsel häufig sinnvoll macht.
Der Selbstbehalt beträgt 650 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Jahresfranchise gilt für alle Bereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung), mit Ausnahme der reinen Vorsorgeleistungen, auf die die Selbstbeteiligung ebenfalls angerechnet wird. Ein Selbstbehalt von 650 Euro positioniert diesen Tarif im mittleren Segment und ist für einen Bestandstarif mit hochwertigen Leistungen moderat.
Ja, als bestehender Versicherter der Continentale können Sie nach §204 VVG intern in einen anderen, günstigeren Tarif wechseln. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsfragen entfallen oder fallen geringer aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Zieltarife für Sie infrage kommen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte dieses geschlossenen Tarifs lohnt sich ein Wechsel deutlich, insbesondere bei regelmäßigen Beitragserhöhungen. Ob ein konkreter Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, dem aktuellen Beitrag und den verfügbaren Alternativtarifen bei der Continentale ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt gezielt diejenigen Tarife, die für Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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