Continentale SB650, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB650, SIV/1, Z2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SIV/1, Z2 AW der Continentale kombiniert ein breites Leistungsspektrum mit moderatem Selbstbehalt. Mit einer Jahresfranchise von 650 Euro, Privatarztbehandlung im Krankenhaus sowie Einbettzimmer bietet dieser Tarif aus der alten Welt solide Premium-Standards. Die ambulante Versorgung reicht bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), und die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung vollständig, Zahnersatz zu 50 Prozent ohne Jahresobergrenzen.
Als geschlossener Tarif ist der SB650 für Neukunden nicht mehr zugänglich, doch für bestehende Versicherte der Continentale eröffnet sich ein wichtiges Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es häufig, in bessere oder günstigere Tarife zu wechseln, ohne die bisherigen Altersrückstellungen zu verlieren. Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was Beitragserhöhungen verschärft; ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen eine sinnvolle Antwort darstellen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet diesen Tarif durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm und zeigt auf, ob ein Wechsel zu einer günstigeren Continentale PKV-Tarif-Alternative für Ihre Situation infrage kommt.
Basismerkmale
SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




