Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB650, SIV/2, Z2 AW im Detail

Der Continentale SB650, SIV/2, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der mit einem jährlichen Selbstbehalt von 650 Euro eine moderate Kostenbeteiligung vorsieht. Der Tarif verbindet Höchstsatz-Erstattung in der ambulanten Behandlung (bis 3,5-fache GOÄ für ärztliche Leistungen) mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus, ohne dass GOÄ-Obergrenzen greifen. In der Zahnversorgung erstattet der Tarif Behandlungen vollständig, gewährt aber bei Zahnersatz und Kieferorthopädie eine 50-prozentige Kostenübernahme ohne jährliche Summenbegrenzung.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten des gleichen Versicherers häufig die Möglichkeit, zu besseren Konditionen zu wechseln. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen die Prämie senken und oft gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, während Altersrückstellungen in den meisten Fällen erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Ihren Continentale PKV-Tarif attraktive Wechselmöglichkeiten bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB650, SIV/2, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für Sie bedeutet

Der SB650, SIV/2, Z2 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte derselben Versicherung können jedoch weiterhin via internem Tarifwechsel nach §204 VVG hineinwechseln, falls dieser Tarif als Zielprodukt verfügbar ist. Für den geschlossenen Bestand sinkt die Vielfalt der Altersstruktur; die Risikogemeinschaft altert kontinuierlich, was Prämienentwicklung und Leistungserträge belastet.

Dass ein Tarif geschlossen ist, bedeutet nicht, dass bestehende Versicherte ohne Handlungsmöglichkeiten dastehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch geschlossener Tarife und kann auf Basis einer gründlichen Analyse aufzeigen, welche internen Wechselmöglichkeiten bestehen und welche Konditionen im Vergleich am sinnvollsten sind.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale: So funktioniert es

Ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherung ist das Herzstück von §204 VVG. Häufig wird dabei keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich; in vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt konkrete Alternativen auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung. Lassen Sie sich von uns beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Handlungsmöglichkeiten

Der SB650, SIV/2, Z2 AW unterliegt als geschlossener Altwelt-Tarif erheblichen Beitragsrisiken. Während neue Tarife von laufenden Neukunden und aktiver Versichertenwerbung profitieren, schrumpft die Risikogemeinschaft geschlossener Bestands-Tarife. Medizinische Kostensteigerungen, alternde Versichertenkollektive und sinkende Kapitalerträge führen zu überdurchschnittlichen Prämiensprüngen, die Kalkulation wird zunehmend angespannt.

Ein strategischer interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann aus dieser Spirale befreien. Wechsel zu einem stabileren, oft offenen Tarif desselben Versicherers können häufig die Prämie senken und oft ähnliche Leistungen erhalten. Verschaffen Sie sich einen Überblick: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie sich Ihre aktuelle Prämie entwickelt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche Zielprodukte für Sie passen und welche Ersparnisse realistisch sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB650, SIV/2, Z2 AW

Der Tarif kombiniert ambulante Höchstsatz-Erstattung (bis 3,5-fache GOÄ für ärztliche Leistungen), eine Selbstbeteiligung von 650 Euro jährlich und Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Zahnersatz wird zu 50 Prozent erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls. Sie erhalten bis zu 52 Euro für Sehhilfen pro Jahr, max. 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich, 100 Prozent Hilfsmittelersatz in einfacher Ausführung, stationäre Privatarztbehandlung ohne GOÄ-Obergrenze und stationäre Psychotherapie. Im Krankenhaus kommt ein Zweibettzimmer zum Standard.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, Neukundenakquisition findet nicht statt. Die Risikogemeinschaft wird kontinuierlich älter und kleiner, was Beitragsdruck erhöht. Für bestehende Versicherte desselben Versicherers bietet sich der interne Tarifwechsel nach §204 VVG als Ausweg: Sie können oft in jüngere, offene Tarife wechseln und so Prämiensteigerungen bremsen.
Der Selbstbehalt beträgt 650 Euro pro Kalenderjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, auch für Vorsorgeuntersuchungen. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe positioniert den Tarif im moderaten bis oberen mittleren Segment: höher als Nulltarife, aber deutlich unter Tarifen mit 1.000 Euro oder mehr Jahresfranchise.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen Continentale-Tarif ist über §204 VVG möglich, ohne die Versicherung zu wechseln. Ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie viel der Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom Zielprodukt ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer aktuellen Beitragsentwicklung und Ihrem Gesundheitszustand ab. Ein geschlossener Altwelt-Tarif mit 650 Euro Selbstbehalt und moderaten Zahnleistungen (50% Zahnersatz) kann für Jüngere attraktiv sein, aber für ältere Versicherte wird die steigende Prämie zum Problem. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einer Analyse zeigen, ob ein Wechsel zu günstigeren Tarifen mit gleicher oder besserer Leistung möglich ist und wie viel Ersparnisse realistisch sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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