Continentale SB650, SIV/2, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB650, SIV/2, Z2 AW im Detail
Der Continentale SB650, SIV/2, Z2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der mit einem jährlichen Selbstbehalt von 650 Euro eine moderate Kostenbeteiligung vorsieht. Der Tarif verbindet Höchstsatz-Erstattung in der ambulanten Behandlung (bis 3,5-fache GOÄ für ärztliche Leistungen) mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus, ohne dass GOÄ-Obergrenzen greifen. In der Zahnversorgung erstattet der Tarif Behandlungen vollständig, gewährt aber bei Zahnersatz und Kieferorthopädie eine 50-prozentige Kostenübernahme ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten des gleichen Versicherers häufig die Möglichkeit, zu besseren Konditionen zu wechseln. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen die Prämie senken und oft gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, während Altersrückstellungen in den meisten Fällen erhalten bleiben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Ihren Continentale PKV-Tarif attraktive Wechselmöglichkeiten bestehen.
Basismerkmale
SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




