Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB650, SIV/2, Z5 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SIV/2, Z5 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 650 Euro mit Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Im stationären Bereich (SIV/2) erhalten Versicherte sogar Privatarztbehandlung über die Höchstsätze hinaus, während die Zahnversicherung (Z5) Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie zu 80% leistet - und das ohne jährliche Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif ist die Continentale aktuell nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte der gleichen Gesellschaft können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu erhöhten Beitragsentwicklungen, was gerade für Bestandsversicherte ein häufiger Grund ist, eine Tarifoptimierung zu prüfen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und hilft, ob und wie sich ein Tarifwechsel im Continentale PKV-Tarif lohnt.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB650, SIV/2, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der Continentale SB650, SIV/2, Z5 AW gehört zu den geschlossenen, d.h. nicht mehr neu zugänglichen Tarifen. Das heißt konkret: Externe Neukundinnen und Neukunden können nicht mehr in diesen Tarif eintreten. Allerdings können Sie als Bestandsversicherte der Continentale einen internen Wechsel in einen anderen Tarif derselben Gesellschaft vornehmen - und dabei möglicherweise auch in bessere Konditionen wechseln.

Geschlossene Tarife verlieren mit den Jahren an Versicherten, da niemand mehr neu hinzukommt. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird älter, die Kostensteigerungen steigen schneller an als in offenen Kollektiven. Genau darum lohnt sich für viele Versicherte ein rechtzeitiger Tarifwechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die versteckten Chancen bei Wechseloptionen und kann aufzeigen, welche Tarife der Continentale alternativ zu Ihrem Profil passen.

Tarifwechsel beim Continentale SB650, SIV/2, Z5: Ihre Rechte und Chancen

Ja, Sie haben das Recht, innerhalb der Continentale einen anderen Tarif zu wählen. §204 VVG garantiert diesen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer - ohne zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei einem solchen Wechsel können in vielen Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht erforderlich oder fällt deutlich milder aus. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen, welche Tarife der Continentale zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine fundierte Grundlage für Ihre Entscheidung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im SB650, SIV/2, Z5 - Auswege und Alternativen

Der Continentale SB650, SIV/2, Z5 AW ist ein bewährter Tarif mit großzügigen Leistungen, doch als geschlossenes Kollektiv unterliegt er einer beschleunigten Altersstrukturveränderung: Die Versichertengruppe altert kontinuierlich, neue junge Versicherte treten nicht mehr ein, medizinische Kostensteigerungen schlagen stärker durch. Diese Konstellation führt zu spürbaren Beitragserhöhungen, für die ein Tarifwechsel zu Tarifen mit stabilerer Altersstruktur oft eine aussichtsreiche Lösung ist.

Viele Versicherte finden durch einen internen Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG bessere Konditionen, häufig mit vergleichbaren oder nur geringfügig reduzierten Leistungen. Im Beitragserhöhungs-Chart sehen Sie die Entwicklung Ihres aktuellen Tarifes - ein wichtiger Anhaltspunkt dafür, wie dringend ein Wechsel ist. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse ein maßgeschneidertes Optimierungsszenario erstellen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB650, SIV/2, Z5 AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär (SIV/2) leistet die Continentale Privatarztbehandlung sogar über die Höchstsätze hinaus in Zweibettzimmern. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% - ohne Summenbegrenzung. Zusätzlich sind Psychotherapie (30 Sitzungen/Jahr), Sehhilfen (52 EUR/Jahr), Naturheilverfahren und offener Hilfsmittelkatalog (100%) enthalten. Altersrückstellungen werden mitgeführt.
Dies ist ein geschlossener Bestandstarif der Continentale. Das bedeutet: Externe Neuversicherte werden nicht mehr aufgenommen. Bestehende Versicherte der Continentale können aber innerhalb der gleichen Gesellschaft zu anderen Tarifen wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs wird mit den Jahren älter und führt daher tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen - was viele Versicherte zum Anlass für einen Tarifwechsel nehmen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 650 Euro pro Versicherungsjahr und pro Versicherungsfall. Dieser Selbstbehalt ist breit anwendbar (ambulant, stationär, zahnmedizinisch) und wird auch bei Vorsorgeleistungen fällig. 650 Euro positioniert sich als moderater Selbstbehalt - höher als 0-EUR-Tarife, aber deutlich unter Varianten mit 1.000+ EUR. Für häufig behandelte Versicherte amortisiert sich dieser SB schnell, danach greifen die guten Höchstsätze.
Ja, Sie können innerhalb der Continentale einen anderen Tarif wählen. §204 VVG erlaubt solche internen Tarifwechsel. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel Beiträge senken, und oft werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich oder deutlich milder als bei externem Versichererwechsel. Allerdings: Die genaue Übernahme von Altersrückstellungen und die Notwendigkeit von Gesundheitsfragen unterscheiden sich je nach Zieltarif. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, wie oft Sie ärztliche Leistungen nutzen und wie wichtig Ihnen einzelne Leistungen (z.B. hohe Zahnersatz-Quote, Zweibettzimmer) sind. Der Tarif hat gute Leistungen, aber als geschlossener Tarif steigen die Beiträge überproportional. Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel zu einem offenen Tarif derselben Continentale, der eine stabilere Beitragsentwicklung bietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und findet heraus, ob und welcher Tarifwechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert