Continentale SB650, SIV/2, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB650, SIV/2, Z5 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SIV/2, Z5 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 650 Euro mit Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Im stationären Bereich (SIV/2) erhalten Versicherte sogar Privatarztbehandlung über die Höchstsätze hinaus, während die Zahnversicherung (Z5) Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie zu 80% leistet - und das ohne jährliche Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif ist die Continentale aktuell nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte der gleichen Gesellschaft können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu erhöhten Beitragsentwicklungen, was gerade für Bestandsversicherte ein häufiger Grund ist, eine Tarifoptimierung zu prüfen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen und hilft, ob und wie sich ein Tarifwechsel im Continentale PKV-Tarif lohnt.
Basismerkmale
SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




