Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB650, SVI, Z2 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SVI, Z2 AW der Continentale kombiniert eine ambulante Regelversorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit umfangreicher Zahnabsicherung. Die 650 Euro Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr gelten ambulant und stationär, während Zahnbehandlung zu 100% erstattet wird und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie mit 50% abgesichert sind. Die Tariffamilie umfasst zudem bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und einen offenen Hilfsmittelkatalog ohne Einschränkungen.

Als geschlossener Bestandstarif der älteren Welt weist dieser Tarif eine schrumpfende Versichertengemeinde auf, die zu steigenden Beiträgen unter Druck neigt. Dennoch bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale in vielen Fällen eine Möglichkeit, um Prämienlasten zu senken und ähnliche oder sogar bessere Leistungen zu erhalten. Die fehlende Gesundheitsprüfung und die häufig mögliche Mitnahme von Altersrückstellungen machen den Wechsel attraktiv für Versicherte, die ihren Beitrag optimieren möchten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie Ihre aktuelle Beitragsbelastung im Continentale PKV-Tarif senkbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB650, SVI, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - Was bedeutet das für den SB650, SVI, Z2 AW?

Der SB650, SVI, Z2 AW der Continentale ist seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden zugänglich; Neuzugänge von außerhalb sind ausgeschlossen. Bestehende Versicherte der Continentale jedoch nutzen das Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um bei derselben Versicherungsgesellschaft in möglicherweise bessere oder günstigere Tarife zu wechseln. Die abnehmende Versichertengemeinde führt zu einer verschärften Beitragsdynamik, da Kostensteigerungen auf weniger Schultern verteilt werden und die Lebensversicherungsgewinne sinken.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann Ihnen gezielt aufzeigen, welche Optimierungsmöglichkeiten innerhalb der Continentale für Ihre persönliche Situation passen.

Tarifwechsel im SB650 - Ihre innerbetriebliche Optimierungschance

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG bedeutet, dass Sie als bestehender Versicherter bei derselben Gesellschaft in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen mitgenommen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, was den Prozess erheblich vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die konkrete Wechselmöglichkeit und zeigt auf, welche Alternativen bei der Continentale für Ihren Bedarf infrage kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um die nächsten Schritte zu planen.

Beitragserhöhung im SB650, SVI, Z2 AW - Was Sie tun können

Der SB650, SVI, Z2 AW ist ein Tarif der älteren Generation und gehört zu einem geschlossenen Versichertenkollektiv, das durch demografische Alterung und sinkende Lebensversicherungsgewinne unter Druck steht. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, die sich in den Prämien widerspiegeln. Solche Beitragserhöhungen erfolgen oft merklich und treffen Bestandsversicherte dieser älteren Tarife besonders hart.

Der §204 VVG bietet hier einen praktischen Ausweg: Ein Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstigeren Tarif bei der Continentale kann die Prämie häufig deutlich senken. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Entwicklung bei der Continentale und hilft Ihnen, die aktuelle Erhöhung in den Kontext einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen deckt auf, welche konkreten Alternativen für Sie erreichbar sind. Jetzt anmelden, um Ihre Situation zu analysieren.

Häufige Fragen zum Continentale SB650, SVI, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante Regelversorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen). Zahnbehandlung ist mit 100% abgesichert, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 50%. Pro Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen, Vorsorgeleistungen ohne Altersgrenze, Sehhilfen von 52 EUR einmal pro Jahr und Zugang zu einem offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Kostenübernahme in einfacher Ausführung.
Der Tarif ist geschlossen und gehört zur älteren Welt. Das bedeutet, dass Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinde schrumpft kontinuierlich, was zu einer ungünstigeren Kostendynamik und höheren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Tarifen mit stabiler oder wachsender Altersstruktur.
Der Selbstbehalt beträgt 650 Euro pro Kalenderjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen. Zahnleistungen unterliegen dieser Selbstbeteiligung ebenfalls. Ein Selbstbehalt von 650 Euro liegt im mittleren Segment; er reduziert die Prämie gegenüber niedrigeren SB-Tarifen, erfordert aber ein bewusstes Kostenmanagement bei häufigeren Arztbesuchen.
Ja, Sie können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale nutzen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen erhalten bleiben und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Optionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen bei der Continentale ab. Der SB650 ist ein älterer Tarif mit einer schrumpfenden Versichertengemeinde, weshalb Beitragserhöhungen wahrscheinlich sind. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn bessere Konditionen ohne Qualitätsverlust möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und wie ein Tarifwechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert