Continentale SB650, SVI, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB650, SVI, Z2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SVI, Z2 AW der Continentale kombiniert eine ambulante Regelversorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit umfangreicher Zahnabsicherung. Die 650 Euro Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr gelten ambulant und stationär, während Zahnbehandlung zu 100% erstattet wird und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie mit 50% abgesichert sind. Die Tariffamilie umfasst zudem bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und einen offenen Hilfsmittelkatalog ohne Einschränkungen.
Als geschlossener Bestandstarif der älteren Welt weist dieser Tarif eine schrumpfende Versichertengemeinde auf, die zu steigenden Beiträgen unter Druck neigt. Dennoch bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale in vielen Fällen eine Möglichkeit, um Prämienlasten zu senken und ähnliche oder sogar bessere Leistungen zu erhalten. Die fehlende Gesundheitsprüfung und die häufig mögliche Mitnahme von Altersrückstellungen machen den Wechsel attraktiv für Versicherte, die ihren Beitrag optimieren möchten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob und wie Ihre aktuelle Beitragsbelastung im Continentale PKV-Tarif senkbar ist.
Basismerkmale
SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




