Continentale SB650, SVI, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB650, SVI, Z4 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SVI, Z4 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Versorgung mit Höchstschutz im ambulanten und zahnmedizinischen Bereich suchen. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, stationäre Regelleistungen ohne Chefarztbehandlung und Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Jahresobergrenzen. Mit einem Selbstbehalt von 650 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif der alten Welt eine solide Basis für erwerbstätige Versicherte mit moderatem Kostenrisiko.
Geschlossene Tarife der alten Welt unterliegen demografischer Alterung und sinkender Risikogemeinschaft. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale eröffnet Bestandsversicherten häufig die Chance, durch optimierte Tarife Beitragsstabilität zu verbessern oder Leistungen anzupassen. In vielen Fällen können bei einem Wechsel Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsfragen eingespart werden, doch dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für den Continentale PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




