Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB650, SVI, Z4 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB650, SVI, Z4 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Versorgung mit Höchstschutz im ambulanten und zahnmedizinischen Bereich suchen. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, stationäre Regelleistungen ohne Chefarztbehandlung und Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Jahresobergrenzen. Mit einem Selbstbehalt von 650 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif der alten Welt eine solide Basis für erwerbstätige Versicherte mit moderatem Kostenrisiko.

Geschlossene Tarife der alten Welt unterliegen demografischer Alterung und sinkender Risikogemeinschaft. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale eröffnet Bestandsversicherten häufig die Chance, durch optimierte Tarife Beitragsstabilität zu verbessern oder Leistungen anzupassen. In vielen Fällen können bei einem Wechsel Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsfragen eingespart werden, doch dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für den Continentale PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB650: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB650: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB650: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB650: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB650, SVI, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der SB650, SVI, Z4 AW ist seit langem geschlossen für Neukunden. Das bedeutet: Externe Neuabschlüsse sind nicht möglich, aber als Bestandsversicherter der Continentale haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft durch Alterung und Abgänge, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen beiträgt als in offenen Kollektiven. Dennoch: Ein Wechsel in einen weniger belasteten oder jüngeren Tarif derselben Continentale kann Ihren Beitrag senken.

Ältere geschlossene Tarife werden im Internet oft kaum noch sichtbar gemacht, obwohl sie für Bestandsversicherte weiterhin relevant sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Continentale-Tarife, auch der alten Welt, und kann mit Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten analysieren, die zu besserer Leistung oder niedrigeren Beiträgen führen.

Tarifwechsel in der Continentale - Chancen und Bedingungen

Als Bestandsversicherter der Continentale haben Sie das Recht, intern in einen günstigeren oder besseren Tarif zu wechseln, ohne die Continentale zu verlassen. Ein solcher Wechsel nach §204 VVG erfolgt bei der gleichen Versicherungsgesellschaft und bringt häufig Ersparnisse mit sich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation im SB650, SVI, Z4 AW und identifiziert passende Continentale-Tarife mit besserer Leistung oder niedrigerem Beitrag. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung.

Beitragserhöhung im SB650, SVI, Z4 AW - Tarifwechsel als Ausweg

Der SB650, SVI, Z4 AW unterliegt wie alle geschlossenen Tarife der alten Welt dem Druck einer schrumpfenden Risikogemeinschaft. Durch Alterung der verbleibenden Versicherten und medizinische Kostensteigerungen entstehen Beitragserhöhungen, die oft über dem Branchendurchschnitt liegen. Die fehlende Zuwanderung von Jungkunden verstärkt diese Dynamik. Ein Blick auf die verfügbaren Wechsel-Alternativen lohnt sich daher. Falls Sie eine Beitragserhöhung erhalten, ist ein Tarifwechsel in der Continentale häufig der beste Weg, um Ihre Prämie zu reduzieren.

Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG können Sie tendenziell mit Beitragseinsparungen rechnen, ohne dabei völlig auf Versicherungsschutz verzichten zu müssen. Viele Continentale-Versicherte finden durch einen Wechsel günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite zeigt die Entwicklung der Tarifgruppen und kann Ihnen helfen, die Situation einzuordnen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen Analyse unterstützen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen persönlich, welche Wechsel zu Ihrer Situation passen. Jetzt anmelden für eine konkrete Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum Continentale SB650, SVI, Z4 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent, jeweils ohne Jahresobergrenzen. Sehhilfen werden jährlich mit bis zu 52 Euro erstattet. Stationäre Regelleistungen ohne Chefarzt sowie ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100 Prozent Kostenübernahme sind inbegriffen.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden; externe Abschlüsse sind nicht mehr möglich. Für Bestandsversicherte der Continentale ist er aber relevant, da das Recht auf Tarifwechsel nach §204 VVG besteht. Die geschlossene Risikogemeinschaft altert, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Viele Versicherte in geschlossenen Alte-Welt-Tarifen suchen daher einen günstigeren Continentale-Tarif, um von einer größeren oder jüngeren Risikogemeinschaft zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 650 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt je Versicherungsjahr und betrifft ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen gleichermaßen. Diese Summe positioniert den Tarif im mittleren SB-Segment; sie ist weder besonders niedrig noch besonders hoch und richtet sich an erwerbstätige Versicherte mit moderatem Kostenrisiko.
Ja, als Bestandsversicherter der Continentale haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem jüngeren oder besser passenden Continentale-Tarif führt in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen ab. Da der Tarif geschlossen und der alten Welt zuzuordnen ist, erlebt er tendenziell stärkere Beitragssteigerungen als offene oder Neue-Welt-Tarife. Bei wiederholten Beitragserhöhungen lohnt sich eine Analyse häufig: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann zeigen, welche Continentale-Alternativen Ihnen ähnliche oder bessere Leistungen mit niedrigerem Beitrag bieten. Ein Wechsel ist oft sinnvoller als jährliche Beitragserhöhungen zu akzeptieren.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert