Continentale SB800, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB800, SIV/1, Z2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB800, SIV/1, Z2 AW der Continentale kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 800 EUR mit Premium-Leistungen: Privatarztbehandlung im Einzelzimmer, GOÄ-Höchstsätze bis zum 3,5-Fachen ambulant und über den Höchstsätzen stationär, 100% Zahnbehandlung sowie 50% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr eingeschlossen, Sehhilfen mit bis zu 52 EUR jährlich, sowie ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist der SB800 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, die ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der Continentale häufig attraktiv macht. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem geöffneten oder jüngeren Tarif der gleichen Gesellschaft Beitragseinsparungen realisieren, ohne dass der Versicherungsschutz merklich sinkt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparoptionen für Ihren Continentale PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




