Continentale SB800, SIV/1, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB800, SIV/1, Z4 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale mit 800 Euro jährlichem Selbstbehalt, der sich an Bestandsversicherte mit Fokus auf zahnmedizinische Versorgung und stationäre Leistungen richtet. Der SB800, SIV/1, Z4 AW kombiniert Höchstsätze der GOÄ bis zum 3,5-fachen (ambulant wie stationär), Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, und eine Zahnregelung mit 100 Prozent Zahnbehandlung und 80 Prozent Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung. Die Alte-Welt-Positionierung reflektiert eine prämierte Konzeption aus früherer Generationslage.
Als geschlossener Tarif der Continentale profitiert der SB800, SIV/1, Z4 AW nicht mehr von neu eintretenden Versicherten, weshalb die Risikogemeinschaft altert und Beitragserhöhungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer bleibt für Bestandsversicherte eine bewährte Strategie: häufig können gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien realisiert werden, und Altersrückstellungen lassen sich in vielen Fällen ganz oder teilweise übernehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Tarifwechsel im Continentale PKV-Tarif für Ihre Situation rentabel ist und welche Alternativen bestehen.
Basismerkmale
SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




