Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB800, SIV/2, Z2 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt: Der Continentale SB800, SIV/2, Z2 AW kombiniert eine Selbstbeteiligung von 800 Euro pro Versicherungsjahr mit umfangreichen Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Ambulant erstattet der Tarif ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Die zahnärztliche Behandlung ist vollständig (100%) gedeckt, während Zahnersatz mit 50% und Kieferorthopädie ebenfalls mit 50% erstattet werden. Psychotherapie ist mit maximal 30 Sitzungen pro Kalenderjahr mitversichert, und der offene Hilfsmittelkatalog ermöglicht die 100-prozentige Erstattung von Hilfsmitteln in einfacher Ausführung.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten Bestandsversicherten der Continentale häufig Optimierungspotenzial, insbesondere wenn die 800-Euro-Selbstbeteiligung als Kostenfaktor empfunden wird oder niedrigere Prämien angestrebt werden. Tarife dieser älteren Generation profitieren zwar noch von stabilen Versichertenkollektiven, werden aber mit der Zeit kleineren Prämienanpassungen ausgesetzt, da neue Kundeneintritte ausbleiben. Ein Wechsel zu einem moderneren Tarif kann tendenziell mit besserer Beitragsstruktur verbunden sein, und die bestehenden Altersrückstellungen werden häufig übernommen, sofern Gesundheitsfragen nicht erforderlich sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Möglichkeiten Sie im Continentale PKV-Tarif haben und ob ein Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB800, SIV/2, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der SB800, SIV/2, Z2 AW ein geschlossener Tarif?

Der Continentale SB800, SIV/2, Z2 AW nimmt keine Neukunden mehr auf und richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte der Continentale, die bereits in diesem oder einem verwandten älteren Tarif versichert sind. Diese Schließung ist typisch für Tarife der alten Welt, die vor Jahren entwickelt wurden und durch neue Tarifgenerationen abgelöst werden. Das Versichertenkollektiv schrumpft daher kontinuierlich, was zu höheren Durchschnittsbeiträgen führt.

Allerdings können Sie als Continentale-Kunde vollständig von der Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG profitieren. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb Ihres derzeitigen Versicherers zu anderen, möglicherweise günstigeren oder besser ausgestatteten Tarifen wechseln können, ohne die Versicherung zu verlassen. Unser Sachverständiger verfügt über umfangreiche Kenntnisse zu geschlossenen Altbeständen und kann gezielt empfehlen, welche neuen Tarife der Continentale für Ihre Situation optimal geeignet sind.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale: So nutzen Sie §204 VVG

Ein Wechsel zu einem anderen Continentale-Tarif erfolgt ohne den Versicherer zu wechseln und wird durch §204 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen häufig übernommen, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern Sie nicht in einen deutlich leistungsstärkeren Tarif wechseln. Die genauen Bedingungen hängen jedoch vom jeweiligen Zieltarif und Ihrer Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser Ziel ist es, Ihnen die optimale Alternative innerhalb des Continentale-Portfolios aufzuzeigen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse überprüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm, welcher Wechsel zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Kostenstruktur passt. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Perspektiven sich für Sie öffnen.

Beitragserhöhungen im SB800, SIV/2, Z2 AW: Warum und wie Sie handeln

Geschlossene Tarife wie der Continentale SB800, SIV/2, Z2 AW erleben mit den Jahren zunehmende Beitragssprünge, da die schrumpfende Versichertengemeinde die Kosten auf weniger Schultern verteilt. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und Lohnsteigerungen in den Leistungsbereichen. Ohne Neuzugänge zur Stabilisierung der Altersstruktur verschärft sich dieser Effekt regelmäßig.

Ein Tarifwechsel zu einer offenen oder neueren Continentale-Versicherung ist oft eine praktikable Reaktion, um Prämiendruck zu entlasten. Häufig sind Premiumtarife mit ähnlichen oder sogar besseren Leistungen gegen ein reduziertes Beitragsniveau verfügbar. Schauen Sie sich die Beitragserhöhungs-Chart an, um die historischen Entwicklungen bei der Continentale nachzuvollziehen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem Sachverständigen durchführen, und entdecken Sie konkrete Handlungsoptionen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB800, SIV/2, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Die zahnärztliche Behandlung wird zu 100% übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu jeweils 50%. Psychotherapie ist mit maximal 30 Sitzungen pro Jahr gedeckt. Stationäre Behandlung erfolgt als Privatarztbehandlung, und der offene Hilfsmittelkatalog erstattet Hilfsmittel zu 100%. Sehhilfen werden mit bis zu 52 Euro pro Jahr erstattet. Die Selbstbeteiligung beträgt 800 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Nur Bestandsversicherte der Continentale können in diesem Tarif versichert sein oder intern hineinwechseln. Diese Schließung führt dazu, dass sich das Versichertenkollektiv mit der Zeit verkleinert und Prämiensteigerungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen. Für Bestandsversicherte bietet die geschlossene Struktur jedoch die Chance, durch einen internen Tarifwechsel zu offeneren oder jüngeren Tarifen zu profitieren.
Der Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) liegt bei 800 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag fällt einmal jährlich an und wird auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen angerechnet. Mit 800 Euro positioniert sich der Tarif im mittleren bis höheren SB-Segment und richtet sich an Versicherte, die bereit sind, einen gewissen Eigenanteil zu tragen, um Prämienstabilität zu erreichen.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen Continentale-Tarif ist via §204 VVG möglich und bleibt innerhalb derselben Versicherung. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen vermieden werden, soweit Sie nicht in einen wesentlich leistungsstärkeren Tarif wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, welche günstigeren oder ausgewogeneren Alternativen es gibt. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig dann, wenn die 800-Euro-Selbstbeteiligung zu einer zu hohen Kostenbelastung führt, oder wenn die Prämiensteigerungen aufgrund der geschlossenen Tarifstruktur überdurchschnittlich ausfallen. Besonders Versicherte in höherem Alter und mit etabliertem Versicherungsverlauf profitieren oft von neuen, offenen Tarifen mit besserer Beitragsstabilität. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob ein Wechsel zu sinkenden Kosten, besseren Leistungen oder beidem führt, oder welche Kompromisse sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert