Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 800 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB800, SIV/2, Z4 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung SB800, SIV/2, Z4 AW verbindet eine 800-Euro-Jahresfranchise mit Premium-Leistungen: ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Privatarztbehandlung sogar über den Höchstsätzen hinaus, 80-Prozent-Zahnersatz ohne Jahresobergrenze und Doppelzimmerverpflichtung. Mit 30 psychologischen Sitzungen pro Jahr, offenem Hilfsmittelkatalog (100 Prozent), 52 Euro jährlich für Sehhilfen und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe zeigt dieser Alte-Welt-Tarif umfangreiche Versorgungsbereiche.

Seit Schließung des Tarifs schrumpft sein Versichertenbestand kontinuierlich, während die durchschnittlichen Prämien durch die demografische Alterung unter Druck geraten. Trotzdem bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der Continentale eine attraktive Option: Häufig lassen sich in der gleichen Versichertengruppe Beitragseinsparungen erzielen, ohne dass äquivalente Leistungen aufgegeben werden müssen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt genau auf, welche Wechselmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt800 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB800, SIV/2, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den SB800, SIV/2, Z4 besonders?

Der Tarif nimmt keine neuen externen Versicherten mehr auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird immer kleiner, während der Durchschnittsalter steigt. Für bestehende Continentale-Versicherte öffnet sich jedoch über §204 VVG ein Wechselrecht: Sie können innerhalb der Continentale in neuere oder günstigere Tarife migrieren. Diese Situation typischer Altbestände macht den SB800, SIV/2, Z4 für Beitragsoptimierung interessant.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Vergleichen kaum zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick gerade über solche etablierten Bestandstarife und kann gezielt evaluieren, ob ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen führt oder der Verbleib sinnvoller ist.

Wie kann ich aus diesem Tarif optimieren oder wechseln?

Das Recht zum Tarifwechsel innerhalb der Continentale ergibt sich aus §204 VVG. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die angesammelten Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkret angestrebten Wechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger bewertet, ob niedrigere Prämien bei gleichen oder besseren Leistungen erreichbar sind und ob Ihre Altersrückstellungen vollständig transferiert werden können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im Tarif SB800, SIV/2, Z4 - Handlungsmöglichkeiten

Dieser geschlossene Alte-Welt-Tarif sieht sich erheblichen Kostensteigerungen ausgesetzt: Das Versichertenkollektiv altert, Neueintritte fehlen, und die traditionelle Kapitalertragslage belastet die Beitragskalkulation. Hinzu kommen reguläre medizinische Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Beitragserhöhungen sind bei geschlossenen Altbeständen die Regel, nicht die Ausnahme.

Ein §204 VVG-Tarifwechsel innerhalb der Continentale kann eine wirksame Gegenmaßnahme sein und führt in vielen Fällen zu erheblichen Beitragseinsparungen. Wie entwickelt sich die Erhöhungsdynamik dieses speziellen Tarifs? Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche internen Alternativen tatsächlich günstiger sind: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB800, SIV/2, Z4 AW

Ambulant erstattet der Tarif ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär gilt private Ärzte-Behandlung mit Leistung über Höchstsätze hinaus. 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr sind enthalten. Zahnbehandlung wird 100 Prozent erstattet, Zahnersatz 80 Prozent ohne Jahresobergrenze. Sehhilfen erhalten Sie jährlich mit 52 Euro für ein Gestell. Der offene Hilfsmittelkatalog wird zu 100 Prozent gedeckt. Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Das Versichertenkollektiv schrumpft, während das Durchschnittsalter ansteigt. Das führt zu potenziell höheren Beitragssteigerungen. Für bestehende Continentale-Versicherte bedeutet geschlossen aber auch: Sie haben gemäß §204 VVG ein Wechselrecht zu anderen Continentale-Tarifen, was oft zu besseren Konditionen führt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 800 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnleistungen. Bei einem Selbstbehalt von 800 Euro positioniert sich dieser Tarif im mittleren bis höheren Bereich. Das bedeutet: Niedrigere Prämie im Austausch für einen moderaten Kostenanteil pro Jahr, was bei einem älteren Tarifbestand häufig eine bewusste Optimierungsstrategie war.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel bei der Continentale gemäß §204 VVG. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen angerechnet werden, muss individuell geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Sie auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, den verfügbaren Alternativen bei der Continentale und dem Umfang Ihrer genutzten Leistungen. Bei älteren Versicherten mit höheren Altersrückstellungen kann ein Wechsel in neuere Tarife oft erhebliche Sparpotenziale bieten, ohne Leistungseinbußen zu erleiden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Tarifgraphik und zeigt Ihnen auf, ob und wie sich ein Wechsel konkret für Sie lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert