Continentale SB800, SIV/2, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB800, SIV/2, Z4 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung SB800, SIV/2, Z4 AW verbindet eine 800-Euro-Jahresfranchise mit Premium-Leistungen: ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationäre Privatarztbehandlung sogar über den Höchstsätzen hinaus, 80-Prozent-Zahnersatz ohne Jahresobergrenze und Doppelzimmerverpflichtung. Mit 30 psychologischen Sitzungen pro Jahr, offenem Hilfsmittelkatalog (100 Prozent), 52 Euro jährlich für Sehhilfen und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe zeigt dieser Alte-Welt-Tarif umfangreiche Versorgungsbereiche.
Seit Schließung des Tarifs schrumpft sein Versichertenbestand kontinuierlich, während die durchschnittlichen Prämien durch die demografische Alterung unter Druck geraten. Trotzdem bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der Continentale eine attraktive Option: Häufig lassen sich in der gleichen Versichertengruppe Beitragseinsparungen erzielen, ohne dass äquivalente Leistungen aufgegeben werden müssen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt genau auf, welche Wechselmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation realistisch sind.
Basismerkmale
SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




