Continentale SB800, SIV/2, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB800, SIV/2, Z5 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SB800, SIV/2, Z5 AW der Continentale kombiniert moderate Selbstbeteiligung mit umfassenden Leistungen: 800 EUR jährlicher Selbstbehalt, bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze ambulant, Privatarzt und Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit GOÄ-Erstattung über Höchstsätze hinaus, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Auch Psychotherapie bis 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 52 EUR jährlich und offener Hilfsmittelkatalog sind enthalten.
Als geschlossener Tarif der älteren Generation profitiert der SB800, SIV/2, Z5 AW nicht mehr von Neukundenzugängen; die Versichertencommunity schrumpft graduell, was Beitragserhöhungen tendenziell verschärft. Gleichzeitig eröffnet sich für Bestandsversicherte der Continentale eine Chance: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt in vielen Fällen einen Wechsel zu moderneren, günstigeren Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit besseren Bedingungen, während bestehende Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob sich ein Wechsel zu einem besseren Continentale PKV-Tarif lohnt und welche Einsparungen konkret möglich sind.
Basismerkmale
SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




