Continentale SB800, SVI, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB800, SVI, Z2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB800, SVI, Z2 AW der Continentale kombiniert eine moderate Selbstbeteiligung von 800 Euro jährlich mit umfangreichen Leistungen nach GOÄ-Höchstsätzen. Auf ambulanter Seite profitieren Versicherte von bis zu 3,5-fachen ärztlichen Gebühren, 2,5-fachen technischen und 1,3-fachen Laborleistungen. Stationär sind Regel- und Belegarztleistungen abgesichert, wobei die Belegarzt-Gebühren bis zu 2,3-fachen GOÄ-Regelsätzen erstattet werden. Die Zahnversorgung glänzt mit 100-prozentiger Kostenübernahme für Zahnbehandlung und 50% für Zahnersatz sowie Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung.
Als geschlossener Tarif der älteren Welt ist der SB800 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; bestehende Versicherte der Continentale können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einsteigen. Geschlossene Tarife aus der älteren Tarifgeneration sind häufig mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft konfrontiert, was sich in stärkeren Beitragserhöhungen niederschlagen kann. Ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif kann in vielen Fällen zu besseren Beitragsentwicklungen führen, zudem können in den meisten Fällen Altersrückstellungen übernommen werden.
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Basismerkmale
SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




