Continentale SB800, SVI, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB800, SVI, Z4 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB800, SVI, Z4 AW ist ein Tarif der älteren Generation (alte Welt) mit einem jährlichen Selbstbehalt von 800 Euro. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), wobei Hilfsmittel zu 100 Prozent in einfacher Ausführung erstattet werden. In der Zahnversorgung kombiniert der Tarif 100 Prozent Kostenerstattung für Zahnbehandlungen mit 80 Prozent für Zahnersatz - ohne jährliche Summenbegrenzung. Stationäre Leistungen sind auf Regel- und Belegarztleistungen begrenzt, was bei der Mittelklasse-Zimmerversorgung eine praktische Einschränkung darstellt.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten geschlossenen Bestandstarifen wie diesem häufig einen Ausweg aus steigenden Prämien. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft älterer, geschlossener Tarife führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb eine Optimierung innerhalb des gleichen Versicherers in vielen Fällen Einsparungen ohne Leistungsverzicht ermöglicht. Die Altersrückstellungen können beim Wechsel tendenziell mitgenommen werden, auch wenn eine erneute Gesundheitsprüfung nicht auszuschließen ist.
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Basismerkmale
SB800: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB800: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB800: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB800: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB800: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




