Continentale SelAS 11, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 11, SelZ 3 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 11 und SelZ 3 der Continentale Krankenversicherung a.G. positioniert sich als Premium-Tarif der alten Welt ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung ist mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen abgesichert, Privatarztbehandlung und Einbettzimmer sind inkludiert. Die integrierte Zahnversicherung SelZ 3 erstattet Zahnbehandlung mit 90 Prozent, Zahnersatz mit 75 Prozent und unterstützt Kieferorthopädie bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit 45 Prozent (plus Bonus bei Abschluss).
Als geschlossener Tarif nimmt die Continentale diesen Tarif nicht mehr für externe Neukunden an, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin von dieser Lösung profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, was einen Wechsel zu modernerem Produktdesign in vielen Fällen attraktiv macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten im Continentale PKV-Tarif liegen und wie ein gezielter Wechsel finanzielle Entlastung schaffen kann.
Basismerkmale
SelAS 11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SelAS 11: Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 11: 80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 11: Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
SelAS 11: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
SelAS 11: 80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 11: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 11: Privatarztbehandlung.
SelAS 11: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SelAS 11: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




