Continentale SelAS 11 1300 B, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 11 1300 B, SelZ 2 AW im Detail
Ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt der Continentale Krankenversicherung: Der SelAS 11 1300 B kombiniert GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze mit Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und umfassender Psychotherapie-Versorgung. Mit 1.300 EUR jährlichem Selbstbehalt, 80% für bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und erweiterten Sehhilfen-Erstattungen bis 500 EUR richtet sich dieser Tarif an anspruchsvolle Versicherte, die eine hochwertige Vollversorgung schätzen. Die Zahnabsicherung erfolgt über den separaten SelZ 2 mit 100% Zahnbehandlung, 75% Zahnersatz und 55% bis 75% Kieferorthopädie.
Als geschlossener Tarif nimmt der SelAS 11 1300 B keine neuen Kunden von außen auf; bestehende Versicherte der Continentale können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche älteren Tarife wechseln, sofern die individuelle Situation passt. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu stärkeren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif mit besserer Risikoverteilung kann in vielen Fällen die Prämienentwicklung abschwächen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechselmöglichkeiten im SelAS 11 1300 B für Sie verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den Continentale PKV-Tarif im Detail und identifiziert das beste Optimierungspotenzial für Ihre Situation.
Basismerkmale
SelAS 11 1300 B: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SelAS 11 1300 B: Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 11 1300 B: 80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 11 1300 B: Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
SelAS 11 1300 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
SelAS 11 1300 B: 80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 11 1300 B: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 11 1300 B: Privatarztbehandlung.
SelAS 11 1300 B: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SelAS 11 1300 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




