Continentale SelAS 11 650, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 11 650, SelZ 2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 11 650 und SelZ 2 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert Leistungen aus der alten Tarifwelt mit einer prämierten Ausstattung. Mit einem Selbstbehalt von 650 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus positioniert sich dieser Tarif für Versicherte, die eine gehobene medizinische Versorgung mit Planungssicherheit suchen.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der Continentale häufig Wege, Beitragssteigerungen zu begegnen. Besonders bei geschlossenen Altversichertenbeständen wie diesem kann ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif in vielen Fällen zu Prämieneinsparungen führen, ohne dass gleichwertige Leistungen notwendig aufgegeben werden müssen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs erzeugt über die Zeit hinweg strukturelle Kostensteigerungen, die §204 VVG Optionen besonders attraktiv machen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Tarifwechsel-Chancen im Rahmen Ihres Continentale PKV-Tarifs konkret verfügbar sind.
Basismerkmale
SelAS 11 650: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SelAS 11 650: Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 11 650: 80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 11 650: Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
SelAS 11 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
SelAS 11 650: 80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 11 650: Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 11 650: Privatarztbehandlung.
SelAS 11 650: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SelAS 11 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




