Continentale SelAS 22 1300, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 22 1300, SelZ 2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 22 1300 / SelZ 2 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert ein solides Leistungsspektrum mit moderaten Prämien für etablierte Versicherte. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 EUR pro Versicherungsjahr erfolgt die ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Die Zahnersatzregelung bietet 75% Erstattung mit einer schrittweise ansteigenden Jahreshöchstgrenze, Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet. Kieferorthopädie ist bis zum 18. Lebensjahr mit 55% Grunderstattung plus 20% Bonus bei erfolgreichem Abschluss abgedeckt.
Das Tarif-Alter der Continentale wird durch das beschränkte Bestandskollektiv sichtbar: Als geschlossener Tarif nimmt SelAS 22 1300 keine Neukunden mehr auf. Dies führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und trägt zu regelmäßigen Beitragserhöhungen bei. Für Bestandsversicherte der Continentale eröffnet sich jedoch eine Chance über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen lassen sich günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen finden, und häufig werden Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen - ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die jeweiligen Tarifbedingungen dies vorsehen.
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Basismerkmale
SelAS 22 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 1300: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 1300: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 1300: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




