Continentale SelAS 22 1300, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 22 1300, SelZ 3 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SelAS 22 1300 der Continentale Krankenversicherung a.G. richtet sich an Bestandsversicherte und kombiniert umfangreiche Leistungen mit gezieltem Kostenmanagement. Die Continentale erstattet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor), gewährt bei zahnmedizinischen Behandlungen 90% und bei Zahnersatz 75% Erstattung (mit bis zu 7.500 EUR im 6. Versicherungsjahr), und bietet Zweibettpflege im Krankenhaus.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte in vielen Fällen eine Gelegenheit bieten, Beitragssteigerungen zu begegnen und dabei Altersrückstellungen zu bewahren. Der geschlossene Status bedeutet, dass neue externe Kunden nicht aufgenommen werden; das Versichertenkollektiv schrumpft tendenziell, was die Beitragsentwicklung unter Druck setzt.
Ob ein Wechsel zu einem optimierten Tarif mit oder ohne Gesundheitsprüfung möglich ist, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen einer gründlichen Analyse des Continentale PKV-Tarifs kostenfrei für Sie.
Basismerkmale
SelAS 22 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 1300: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 1300: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 1300: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 1300: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 1300: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




