Continentale SelAS 22 1300 B, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 22 1300 B, SelZ 2 AW im Überblick
Der Continentale SelAS 22 1300 B ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und Privatarztbehandlung im Krankenhaus punktet. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif solide ambulante Leistungen mit besonders attraktiver Zahnersatz-Abdeckung: 100 % für Zahnbehandlung, 75 % für Zahnersatz und 55 % für Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr. Psychotherapie wird mit 50 % für bis zu 30 Sitzungen pro Jahr erstattet.
Die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG ermöglicht es bestehenden Continentale-Versicherten, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Da dieser Tarif geschlossen ist und sein Versichertenkollektiv schrumpft, können die Beiträge auf lange Sicht erheblich steigen. In vielen Fällen bietet ein Wechsel zu einem modernen Tarif der neuen Welt eine Möglichkeit, Prämien zu senken und dabei häufig gleichwertige oder bessere Leistungen zu erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre individuellen Sparpotenziale und Wechseloptionen beim Continentale PKV-Tarif.
Basismerkmale
SelAS 22 1300 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300 B: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 1300 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300 B: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 1300 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 1300 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 1300 B: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 1300 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




