Continentale SelAS 22 1300 B, SelZ 3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 22 1300 B, SelZ 3 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G., der sich an Bestandsversicherte richtet und eine etablierte Kombination aus hoher ambulanter Erstattung und breit gefächerter Zahnversorgung bietet. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr und Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) liefert dieser Tarif eine solide Grundversorgung ohne Leistungseinbußen in ambulanten und stationären Bereichen. Chefarztbehandlung und stationäre Psychotherapie sind enthalten.
Als geschlossener Tarif ist der SelAS 22 1300 B nicht mehr für neue, externe Kunden zugänglich, was die schrumpfende Risikogemeinschaft widerspiegelt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in neuere oder günstigere Alternativen wechseln. Die demografische Alterung und sinkende Beitragskollektive führen bei älteren Tarifen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, was einen Wechsel attraktiv machen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob für Sie in der Continentale PKV Spielräume zur Beitragsoptimierung existieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation und prüft verfügbare Tarifwechsel-Möglichkeiten.
Basismerkmale
SelAS 22 1300 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300 B: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 1300 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300 B: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 1300 B: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 1300 B: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 1300 B: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 1300 B: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 1300 B: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 1300 B: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 3: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




