Continentale SelAS 22 650, SelZ 2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SelAS 22 650, SelZ 2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SelAS 22 650 mit SelZ 2 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und richtet sich an Bestandsversicherte des Konzerns. Mit GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz bei ärztlichen Leistungen, einem Selbstbehalt von 650 Euro jährlich, Zweibettzimmer-Garantie im Krankenhaus und einer Zahnersatz-Erstattungsquote von 75 Prozent bietet dieser Tarif eine solide Versorgung auf Premium-Niveau ohne Einbettzimmer-Anspruch.
Geschlossene Tarife wie dieser erfahren durch die schrumpfende Versichertengemeinschaft tendenziell höhere Beitragsentwicklungen. Für bestehende Versicherte dieses Tarifes ist jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale möglich, der in vielen Fällen zu besseren Konditionen oder niedrigeren Prämien führt. Solche Optimierungen können häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden und berücksichtigen in der Regel die bereits eingezahlten Altersrückstellungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob Ihr Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch geschlossener Continentale-Tarife und kann Ihre individuelle Situation detailliert bewerten.
Basismerkmale
SelAS 22 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650: Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
SelAS 22 650: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650: 75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
SelAS 22 650: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
SelAS 22 650: 50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
SelAS 22 650: Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
SelAS 22 650: Privatarztbehandlung.
SelAS 22 650: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SelAS 22 650: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
SelZ 2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
SelZ 2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
SelZ 2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
SelZ 2: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




